hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema
hartz4-alg-hilfe
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum: Heinz Behler 44787 Bochum Brückstr 42 Telefon bei Anfrage: @Mail sachkundiger@yahoo.de
Mai 2024
MoDiMiDoFrSaSo
  12345
6789101112
13141516171819
20212223242526
2728293031  

Kalender Kalender

Partner
free forum

Rechte Wahrnehmen
Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)

Keine Anrechnung von fiktivem Unterhaltsvorschuss im Grundsicherungsrecht nach dem SGB II

Nach unten

Keine Anrechnung von fiktivem Unterhaltsvorschuss im Grundsicherungsrecht nach dem SGB II  Empty Keine Anrechnung von fiktivem Unterhaltsvorschuss im Grundsicherungsrecht nach dem SGB II

Beitrag von Willi Schartema Do Mai 23, 2013 10:28 am

Nach Ansicht des LSG Baden-Württemberg,
Beschluss vom 05.10.2012 - L 9 AS 3208/12 ER-B verstößt die Anrechnung von
fiktivem Einkommen gegen den Bedarfsdeckungsgrundsatz.


https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=155638&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

Ein Rechtsgrundlage ergibt sich daher auch nicht aus §
3 Abs. 3 SGB II.


Das BSG hat in seiner Entscheidung vom 27.09.2011 (B 4
AS 202/10 R, dort Rz 22 m.w.N.) deutlich zum Ausdruck gebracht, dass ein
Leistungsausschluss in der Existenzsicherung im Hinblick auf den
Bedarfsdeckungsgrundsatz einer ausdrücklichen gesetzlichen Normierung bedarf.
Dies folgt aus der verfassungsrechtlichen Pflicht des Staates, ein
menschenwürdiges Existenzminimum zu gewährleisten.


Daher ist bei der Beurteilung der Hilfebedürftigkeit
ausschließlich auf die gegenwärtige Lage und auf Umstände in der Vergangenheit
nur insoweit abzustellen, als sie eindeutige Erkenntnisse über die gegenwärtige
Lage ermöglichen.



Ausdrücklich führt das BSG in der genannten
Entscheidung aus, dass weder § 2 Abs. 1 S. 1 SGB II ("Erwerbsfähige
Leistungsberechtigte und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden
Personen müssen alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer
Hilfebedürftigkeit ausschöpfen") noch § 3 Abs. 3 SGB II ("Leistungen
zur Sicherung des Lebensunterhalts dürfen nur erbracht werden, soweit die
Hilfebedürftigkeit nicht anderweitig beseitigt werden kann; ")
eigenständige Ausschlusstatbestände regeln sondern es sich um Grundsatznormen
handelt, die durch die Regelungen insbesondere über den Einsatz von Einkommen
und Vermögen bzw. sonstigen leistungshindernden Normen konkretisiert werden und
regelmäßig nur im Zusammenhang mit ihnen Wirkung entfalten.

http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&nr=12204

Anmerkung des Verfassers: Ebenso im Ergebnis - Hessisches
Landessozialgericht , Beschluss vom 18.12.2012 - L 7 AS 624/12 B ER


http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/t/s15/page/bslaredaprod.psml?&doc.id=JURE130000813%3Ajuris-r01&showdoccase=1&doc.part=L

Der Beitrag wurde erstellt von Detlef Brock-
Sozialberater


http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/05/keine-anrechnung-von-fiktivem.html

Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 3407
Anmeldedatum : 04.07.12
Alter : 74
Ort : Duisburg/Bochum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Keine Anrechnung von fiktivem Unterhaltsvorschuss
»  Keine Anrechnung eines Betriebskostenguthabens nach § 22 Abs. 1 Satz 4 SGB II a. F. SGB II - Bestimmtheitserfordernis des Aufhebungs- und Erstattungsbescheides - Aufrechnung nach § 388 Satz 1 BGB
» 21 Satz 1 SGB XII schreibt ausdrücklich vor, dass Personen, die – wie die Antragsteller – nach dem SGB II als Erwerbsfähige dem Grunde nach leistungsberechtigt sind, keine Leistungen für die Lebensunterhalt nach dem SGB XII erhalten.
» Leistungen nach dem Vierten Kapitel des SGB XII - Anrechnung angesammelten Pflegegeldes - keine Härte im Sinne des § 90 Abs 3 SGB XII.
» Keine Anrechnung gemischte BG Partner SGB 2 Einkommen Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - gemischte Bedarfsgemeinschaft nach SGB 2 B 8 SO 20/09 R

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten