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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Hartz-IV-Bezieher, Bafög-Empfänger - Viele Behörden rufen Kontodaten ab -

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Hartz-IV-Bezieher, Bafög-Empfänger - Viele Behörden rufen Kontodaten ab -  Empty Hartz-IV-Bezieher, Bafög-Empfänger - Viele Behörden rufen Kontodaten ab -

Beitrag von Willi Schartema Fr Mai 17, 2013 12:31 pm

Immer mehr Behörden rufen automatisch Kontodaten von
Hartz IV-Beziehern, Bafög- oder Wohngeld-Empfängern ab, die sich weigern, über
ihr Vermögen Auskunft zu geben.


Die Zahl der Abrufe stieg im vergangen Jahr extrem: um
mehr als 25 Prozent.


Wie die „Bild“-Zeitung in ihrer Dienstagsausgabe unter
Berufung auf eine Statistik des Bundeszentralamtes für Steuern berichtet, stieg
die Zahl der automatisierten Konten-Abrufe im vergangenen Jahr um 25,3 Prozent
auf 72 578. Seit der Einführung der Kontenabrufe im Jahr 2005 habe es damit
schon 333 652 Konto-Auskunftsersuchen gegeben.


Die Sozialbehörden können die Bank-Daten von
Antragstellern automatisch abrufen, wenn diese sich weigern, Angaben über ihre
Vermögen oder Konten zu machen.


Seit Jahresanfang können auch Gerichtsvollzieher
automatisch Kontodaten abrufen.



Quelle:

Anmerkung: BSG, Urteil vom 19.02.2009 - B 4 AS
10/08 R


https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=88505

Bezieher von Arbeitslosengeld II sind auch ohne einen konkreten Verdacht gemäß
§§ 60 ff SGB I verpflichtet , ihre Kontoauszüge
für die letzten drei Monate vorzulegen.

Der Beitrag wurde erstellt von Detlef Brock - Sozialberater des RA L.
Zimmermann.


http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/05/hartz-iv-bezieher-bafog-empfanger-viele.html

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