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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Die Vermögensverwertung der Sterbegeldversicherung stellt keine nach § 90 Abs. 3 SGB XII zu beachtende unzumutbare Härte dar ?

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Die Vermögensverwertung der Sterbegeldversicherung stellt keine nach § 90 Abs. 3 SGB XII zu beachtende unzumutbare Härte dar ? Empty Die Vermögensverwertung der Sterbegeldversicherung stellt keine nach § 90 Abs. 3 SGB XII zu beachtende unzumutbare Härte dar ?

Beitrag von Willi Schartema Di Mai 14, 2013 8:04 am

Dazu vertritt das Thüringer Landessozialgericht mit
rechtskräftigem Urteil vom 23.05.2012 - L 8 SO 85/11 folgende
Ansicht:


https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=155244

Jedenfalls bei einem Wertverlust von weniger als 20 %
ist eine besondere Härte nicht anzunehmen (offen gelassen unter Bestätigung der
geringeren Vermögensprivilegierung in der Sozialhilfe: BSG, Urteil vom 25.
August 2011 - B 8 SO 19/10 R).


https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=147836

Nur eine - echte Sterbegeldversicherung ist geschützt, eine Zweckbindung für
Beerdigungskosten wurde mit der Versicherung nicht vereinbart, insbesondere
bleibt gerade eine vorzeitige Kündigung und Verwertung der Versicherung zu
anderen Zwecken möglich (vgl. hierzu: LSG NRW, Urteil vom 19. März 2009 - L 9
SO 5/07).

https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=88027

Anmerkung: SG Detmold, Urteil vom 30.07.2010 - S 16 (19) SO 116/08


https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=137065

Kapital aus einem Bestattungsvorsorgevertrag und einer
Sterbegeldversicherung können Schonvermögen darstellen


Reine Sterbegeldversicherungen können hiernach Schutz
genießen, wenn vertragliche Dispositionen getroffen worden sind, die
sicherstellen, dass eine andere Zweckverwendung des Vermögens ausgeschlossen
oder zumindest wesentlich erschwert ist (LSG NRW, Urt. v. 19.03.2009 - L 9 SO
5/07


https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=88027

unter Hinweis auf LSG NRW, Urt. v. 19.11.2007 - L 20
SO 40/06).


https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=75078


Anmerkung: BSG, Urteil vom 18.03.2008 - B 8/9b SO 9/06 R


https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=80344


Vermögen aus einem angemessenen
Bestattungsvorsorgevertrag ist bei der Gewährung von Sozialhilfe nicht zu
berücksichtigen; seine Verwertung stellt eine Härte dar, es sei denn, durch den
Abschluss des Bestattungsvorsorgevertrags wurde das Vermögen in der Absicht
gemindert, die Voraussetzungen für die Gewährung oder Erhöhung der Leistung
herbeizuführen.


Aktueller Rechtstipp: Sozialgericht Düsseldorf , Urteil vom 17.04.2013 - S 17 SO 466/10

https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=160920&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

Die Todesfallversicherung ist auch nicht über § 90
Abs. 3 Satz 1 SGB XII von der Verwertung ausgeschlossen, denn nur die reinen
Sterbeversicherungen stellen geschütztes Vermögen dar.


Dies ist jedoch bei der Todesfallversicherung nicht der Fall, denn diese
Versicherung ist letztlich von ihrem vertraglichen Zuschnitt her eine
kapitalbildende Lebensversicherung, der eine besondere Zweckbestimmung in
Richtung auf Bestattung und/oder Grabpflege nicht innewohnt ( LSG NRW, Urteil
vom 19.03.2009, L 9 SO 5/07).


https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=88027

Das SGB II definiert nicht, was Einkommen oder
Vermögen ist. Sind ihnen zu unrecht Leistungen als Einkommen angerechnet
worden, obwohl nur eine Vermögensumwandlung statt fand? Wir sind ihnen gerne
behilflich!


Der Beitrag wurde erstellt von Detlef Brock -
Sozialberater des RA L. Zimmermann.


http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/05/die-vermogensverwertung-der.html

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