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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Hartz-IV-Aufstocker: Reguläre Jobs reichen immer seltener zum Leben

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Hartz-IV-Aufstocker: Reguläre Jobs reichen immer seltener zum Leben  Empty Hartz-IV-Aufstocker: Reguläre Jobs reichen immer seltener zum Leben

Beitrag von Willi Schartema Mi Mai 08, 2013 12:32 pm

Vor allem Singles sind betroffen: Ein Bruttoverdienst
von mehr als 800 Euro genügt immer seltener zum Leben. Die Zahl der sogenannten
Aufstocker, die trotz solcher regulären Jobs Hartz IV brauchen, ist laut neuen
Daten der Bundesanstalt kontinuierlich angestiegen.


Berlin - Immer mehr Menschen in einem regulären
Arbeitsverhältnis können von ihrem Lohn nicht leben. Die Zahl der Arbeitnehmer,
die trotz eines Verdienstes von mehr als 800 Euro brutto im Monat auf
Hartz IV angewiesen sind, ist in den vergangenen vier Jahren einem Bericht der
"Süddeutschen Zeitung" zufolge
kontinuierlich gestiegen. Die Zeitung beruft sich auf neue Statistiken der
Bundesagentur für Arbeit (BA).

Demnach gab es 2012 im Jahresdurchschnitt etwa 323.000
Haushalte mit einem sogenannten Hartz-IV-Aufstocker, der ein sozialversicherungspflichtiges
Bruttoeinkommen von mehr als 800 Euro bezog. 2009 waren es noch etwa 20.000
weniger. Noch deutlicher ist der Anstieg laut Bericht bei den Singles mit einem
entsprechenden Verdienst. Ihre Zahl habe im selben Zeitraum um 38 Prozent auf
etwa 75.600 zugenommen.



Die Statistik könnte die aktuelle politische Debatte
um einen
Mindestlohn anheizen.

Denn bei 800 Euro brutto im Monat lag bis Ende
vergangenen Jahres die Grenze, ab der ein Arbeitsverhältnis im Hinblick auf
Besteuerung und Sozialversicherungsbeiträge nicht mehr begünstigt wird. Es
handelt sich also um reguläre Jobs, im Gegensatz zu pauschalbesteuerten
Minijobs mit einem Verdienst von bis zu 400 Euro und Midi-Jobs mit Verdiensten
von 400 bis 800 Euro im Monat, in dem gleitende Sätze gelten. Dennoch reichte
der Verdienst offenbar immer seltener zum Leben.


Die Grenzen wurden Anfang dieses Jahres auf 450
beziehungsweise 850 Euro angehoben.


Viele Aufstocker in Gastronomie, Gesundheits- und
Sozialwesen


Insgesamt ist die Zahl der sogenannten
Hartz-IV-Aufstocker - also aller Erwerbstätiger, die Anspruch auf entsprechende
Leistungen haben, inklusive Mini- und Midi-Jobber - in den vergangenen vier
Jahren allerdings etwa gleich geblieben. 2012 waren der BA zufolge
durchschnittlich 1,3 Millionen Hartz-IV-Bezieher erwerbstätig.


Quelle und weiterlesen:

Ein Beitrag von Detlef Brock- Sozialberater des RA L.
Zimmermann.


http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/05/hartz-iv-aufstocker-regulare-jobs.html

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