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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Projekt: Volle Übernahme der Lohnkosten für Langzeitarbeitslose! Ist das dann nicht Unlauterer Wettbewerb und Veruntreuung von Steuergeldern?

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Projekt: Volle Übernahme der Lohnkosten für Langzeitarbeitslose! Ist das dann nicht Unlauterer Wettbewerb und Veruntreuung von Steuergeldern? Empty Projekt: Volle Übernahme der Lohnkosten für Langzeitarbeitslose! Ist das dann nicht Unlauterer Wettbewerb und Veruntreuung von Steuergeldern?

Beitrag von Willi Schartema Sa Apr 20, 2013 1:15 pm

Zum Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit startet die Bundesagentur für
Arbeit (BA) ein neues Pilotprojekt: Für maximal ...Berlin/Leipzig.
Zum Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit startet die Bundesagentur für
Arbeit (BA) ein neues Pilotprojekt: Für maximal drei Jahre werden die
Lohnkosten für die Betroffenen voll übernommen.
Eine Sprecherin
bestätigte einen entsprechenden Bericht der «Leipziger Volkszeitung».
Ziel der Aktion unter dem Motto «Perspektiven in Betrieben» ist eine
dauerhafte Anstellung.
«Uns geht es insbesondere um Arbeitslose,
die zwei Jahre und länger ohne Beschäftigung sind, keinen
Berufsabschluss und gesundheitliche Einschränkungen haben – und älter
als 35 Jahre sind», sagte Bundesagentur-Vize Heinrich Alt dem Blatt.
Nach Schätzungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung
trifft das bundesweit auf rund 50 000 Langzeitarbeitslose zu. Erreicht
werden sollen Erwerbslose, die laut Alt «auf normalen Wege keine Chance
auf eine Stelle in Wirtschaftsunternehmen haben».
Sollten nach
Ende der Förderung die Betriebe die Betroffenen nicht dauerhaft
übernehmen, sei eine dauerhafte Erwerbsminderung zu prüfen. «Wir müssen
dann sehen, ob diese Menschen überhaupt als arbeitsfähig anzusehen sind
oder eventuell aus dem Arbeitsleben ausscheiden und in Rente gehen.»
Ziel sei aber deren unbefristete Beschäftigung. (dpa)


http://www.mz-web.de/politik/projekt--volle-uebernahme-der-lohnkosten-fuer-langzeitarbeitslose,20642162,22538620.html


http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetz_gegen_den_unlauteren_Wettbewerb#Derzeitige_Rechtslage


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