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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Bildungsträger TTS droht mit Zwangsarbeit und Sanktionen – Dürfen die das oder ist das Amtsanmaßung?- Wann reagiert das Jobcenter?

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Bildungsträger TTS droht mit Zwangsarbeit und Sanktionen – Dürfen die das oder ist das Amtsanmaßung?- Wann reagiert das Jobcenter? Empty Bildungsträger TTS droht mit Zwangsarbeit und Sanktionen – Dürfen die das oder ist das Amtsanmaßung?- Wann reagiert das Jobcenter?

Beitrag von Willi Schartema Fr Apr 05, 2013 12:11 pm

Dass die Verwaltung von
Erwerbslosen für sogenannte Bildungsträger oder Weiterbildungsschulen
ein Millionengeschäft bedeutet, ist sicherlich den meisten kritischen
Bürgerinnen und Bürgern bekannt.


Auch in Mönchengladbach
gibt es solche Bildungsträger, die enorme finanzielle Mittel von den
Jobcentern für jeden Teilnehmer, der damit aus der Arbeitslosenstatistik
fällt, bekommen.


Ein Skandal ist
dabei nicht nur die sinnlose Geldverschleuderung für Alibi-Teilnahmen
der Jobcenter-Kunden, sondern auch, das sich neuerdings Bildungsträger
wie die Firma TTS auf dem Bismarkplatz 1-4 anmaßen, mit Zwangsarbeit und
Sanktionen zu drohen.


Zwangsarbeit ist in der Bundesrepublik nach wie vor verboten.

Dass Erwerbslose angehalten sind, jede zumutbare Arbeit anzunehmen ist bekannt.

Aber zwischen einer zumutbaren Arbeit und der Zwangsarbeit liegen Welten.

Trotzdem wird immer
wieder mit dem Satz „Sie sind gezwungen, jede Arbeit anzunehmen“ Druck
auf die Teilnehmerinnen und Teilnehmer dieser sinnlosen Maßnahmen
ausgeübt.


Üblicherweise werden
dann folgend die Erwerbslosen zu Praktika bei Firmen gezwungen, die
dadurch dauerhaft Mitarbeiter „umsonst“ haben, da weder vergütet noch
bezahlt wird.


Laut Aussage eines
Mitarbeiters bei TTS ist daher auch die Vermittlung in den ersten
Arbeitsmarkt nicht angedacht, sondern die Verschiebung der Erwerbslosen
von 450 Euro-Jobs in prekäre Jobs, da ab da die
Sozialversicherungspflicht greift.


Dass die Menschen dann weiterhin auf Hilfe vom Jobcenter angewiesen sind, interessiert dort den Bildungsträger nicht.

Ebenfalls
skandalös ist auch die Amtsanmaßung seitens eines Mitarbeiters bei TTS,
der die Teilnehmerinnen und Teilnehmer nachweislich mit Sanktionen
bedroht hat.


Hier ist
ganz klar anzumerken, dass bei Fehlverhalten das Jobcenter Sanktionen
nach SGB II § 31 aussprechen kann, aber kein Angestellter eines
Bildungsträgers.


Quelle:DIE LINKE. Kreisverband MG, Hauptstraße 2, 41236 Mönchengladbach

http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/04/bildungstrager-tts-droht-mit.html

Willi S

Mein Kommentar:


Bei
Vetern-Wirtschaften Seilgemeinschaften ist doch nichts anderes zu
erwarten das die Jobcenter davon keine Kenntnis haben ist ja wohl
nicht glaubhaft.
Willi Schartema
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Admin

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