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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Die Streichung des befristeten Zuschlags nach § 24 SGB II a.F. durch Art. 15 HBeglG 2011 vom 9. Dezember 2010 zum 1. Januar 2011 ist verfassungsgemäß Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 01.03.2013 - L 6 AS 42/12 Die Streichung des befristeten

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Die Streichung des befristeten Zuschlags nach § 24 SGB II a.F. durch Art. 15 HBeglG 2011 vom 9. Dezember 2010 zum 1. Januar 2011 ist verfassungsgemäß Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 01.03.2013 - L 6 AS 42/12 Die Streichung des befristeten Empty Die Streichung des befristeten Zuschlags nach § 24 SGB II a.F. durch Art. 15 HBeglG 2011 vom 9. Dezember 2010 zum 1. Januar 2011 ist verfassungsgemäß Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 01.03.2013 - L 6 AS 42/12 Die Streichung des befristeten

Beitrag von Willi Schartema Di Apr 02, 2013 12:12 pm

Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 01.03.2013 - L 6 AS 42/12


Die
Streichung des befristeten Zuschlags nach § 24 SGB II a.F. durch Art.
15 HBeglG 2011 vom 9. Dezember 2010 zum 1. Januar 2011 ist
verfassungsgemäß.


Für
einen Leistungsberechtigten, dem Arbeitslosengeld II mit einem
befristeten Zuschlag für den Zeitraum vom 1. Oktober 2010 bis zum 31.
März 2011 bewilligt worden war, entfaltet die Gesetzesänderung unechte
Rückwirkung.


Diese
ist nach den Maßstäben der bundesverfassungsgerichtlichen
Rechtsprechung (zuletzt Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 10.
Oktober 2012 – 1 BvL 6/07) zulässig.

http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/03/die-streichung-des-befristeten.html

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