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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Sa März 16, 2013 9:01 am

sozialrechtsexperte: Nürnberg: Sind die Einladungen der Jobcenter nichtig?

Hier der Ausgang, wie er nicht anders zu erwarten war:

Ausgang des Verfahrens S 10 AS 679/10 wegen Nichtigkeit von Meldeaufforderungen « Kritische Standpunkte

Dazu Anmerkungen von Detlef Brock, Teammitglied des Sozialrechtsexperten:


SG Nürnberg v. 14.03.2013 - S 10 AS 679/10


Eigener Leitsatz


1. Folgeeinladungen des
Jobcenters wegen einem Meldeversäumnis sind - nichtig und unwirksam,
weil § 309 SGB III keine Rechtsgrundlage dafür ist, Hilfeempfänger die
Pflicht zum Erscheinen zu einer Anhörung zu Tatbeständen einer
beabsichtigen Sanktion aufzuerlegen.



2. Eine Folgeeinladung
ist zu unbestimmt, weil der genannte Inhalt der Meldeaufforderung nicht
als gesetzlicher Meldezweck im Sinne des Katalogs des § 309 Abs. 2 SGB
III ausgelegt werden kann.

http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/03/zu-sg-nurnberg-sind-die-einladungen-der.html

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