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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Die Erbenhaftung nach § 35 SGB II - Pflichten von Arbeitsuchenden und Praxis der Arbeitsverwaltung bei der frühzeitigen Arbeitsuchendmeldung nach § 38 Abs. 1 SGB III

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Die Erbenhaftung nach § 35 SGB II - Pflichten von Arbeitsuchenden und Praxis der Arbeitsverwaltung bei der frühzeitigen Arbeitsuchendmeldung nach § 38 Abs. 1 SGB III  Empty Die Erbenhaftung nach § 35 SGB II - Pflichten von Arbeitsuchenden und Praxis der Arbeitsverwaltung bei der frühzeitigen Arbeitsuchendmeldung nach § 38 Abs. 1 SGB III

Beitrag von Willi Schartema Sa Feb 23, 2013 1:49 pm

1. Die Erbenhaftung nach § 35 SGB II, ein Aufsatz von
Michael Grosse/Alfons Gunkel, abgedruckt in der info also Heft 01/2013.



2. Pflichten von Arbeitsuchenden und Praxis der Arbeitsverwaltung
bei der frühzeitigen Arbeitsuchendmeldung nach § 38 Abs. 1 SGB III, ein Aufsatz
von Samartzis, abgedruckt in der Zeitschrift Sozialrecht aktuell
Heft
01/2013
.

http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/02/die-erbenhaftung-nach-35-sgb-ii.html

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