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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

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Gerade neu erschienen: RiSG Berlin Udo Geiger - Unterkunfts- und Heizkosten nach dem SGB II - 2. Auflage, Stand: 1. Januar 2013

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Gerade neu erschienen: RiSG Berlin Udo Geiger - Unterkunfts- und Heizkosten nach dem SGB II - 2. Auflage, Stand: 1. Januar 2013  Empty Gerade neu erschienen: RiSG Berlin Udo Geiger - Unterkunfts- und Heizkosten nach dem SGB II - 2. Auflage, Stand: 1. Januar 2013

Beitrag von Willi Schartema Di Feb 12, 2013 9:37 am

RiSG Berlin Udo Geiger

Arbeitslosenprojekt TuWas (Hrsg.)Unterkunfts-
und Heizkosten nach dem SGB II

Ein Leitfaden
2. Auflage, Stand: 1. Januar 2013
unter Mitarbeit von:
RA Dominik Bender, Frankfurt/Main (Kapitel Q: Regelung durch Satzung)


VORWORT

In fast 30% aller vom BSG in den Jahren 2011 und 2012 be­handelten SGB
II-Sachen wurde um die Kosten der Unterkunft und Heizung gestritten.
Das unterstreicht die existenzielle Bedeutung dieser Bedarfe für Ar­beitsuchende
und den großen Einfluss der Sozialgerichte auf die Deckung dieser Bedarfe.
Wir haben deshalb den Leitfaden überarbeitet und auf den neuesten Stand
gebracht.




Detailliert und vertieft werden unter anderem
behandelt:

Nachforderungen und Guthaben von Betriebskosten;

Probleme bei gemischten Bedarfsgemeinschaften;

Fragen nach einem schlüssigen Konzept für angespannte Wohnungs­märkte;

die verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Soforttilgung von Mietkautionen;

der Mietzuschuss für Auszubildende;

die Kostenübernahme beim Wechsel von Miete zu Wohneigentum.

Die Regelbedarfe, der Mehrbedarf für Warmwasserbereitung und der Anteil für
Haushaltsenergie sind mit den Werten für das Jahr 2013 eingearbeitet.


Die Rechtsprechung des BGH zum Mietrecht und des BSG
zum Grundsicherungsrecht wurden auf den Stand Dezember 2012 ge­bracht.


Die für das SGB II wichtigen Änderungen zum Mietrecht
aufgrund des am 13.12.2012 verabschiedeten Mietrechtsänderungsgesetzes sind
bereits berücksichtigt.

Für Hinweise auf Fehler und Fehlendes sind wir dankbar.

Arbeitslosenprojekt TuWas Januar 2013


http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/02/gerade-neu-erschienen-risg-berlin-udo.html

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