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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Gesetzentwurf zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts vorgelegt

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Gesetzentwurf zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts vorgelegt  Empty Gesetzentwurf zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts vorgelegt

Beitrag von Willi Schartema Sa Jan 05, 2013 12:06 pm

Die Bundesregierung will die Prozess- und Verfahrenskostenhilfe (PKH) sowie die
Beratungshilfe effizienter gestalten.

Deshalb hat sie einen entsprechenden Gesetzentwurf (BT-Drs. 17/11472 – PDF, 593 KB) vorgelegt. Unter
anderem sollen Änderungen im PKH-Verfahren sicherstellen, "dass die
Gerichte die persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen für die
Bewilligung von Prozesskostenhilfe (die Bedürftigkeit) umfassend aufklären",
heißt es in der Vorlage. Ziel dabei sei es, "ungerechtfertigte
Prozesskostenbewilligungen zu vermeiden und der missbräuchlichen
Inanspruchnahme von Prozesskostenhilfe entgegenzuwirken."


Quelle: juris - Gesetzentwurf zur Änderung des
Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts vorgelegt


S. dazu: sozialrechtsexperte: Peter Nowak bei
Telepolis: Arme sollen weniger klagen


http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/01/gesetzentwurf-zur-anderung-des.html

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