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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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WAZ: „Arbeitslose bedrohen uns“

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WAZ: „Arbeitslose bedrohen uns“  Empty WAZ: „Arbeitslose bedrohen uns“

Beitrag von Willi Schartema Do Nov 01, 2012 9:33 am

Weiterlesen: Arbeitslose bedrohen uns | WAZ.de

Auszug/Zitat (Hervorhebungen von mir.):

Auch wenn das Maß an Sanktionen gegen Arbeitslose zugenommen hat, so behaupte ich, dass kein Mitarbeiter des Jobcenters willkürlich
und schon gar nicht, weil es ihm Freude bereitet, Sanktionen gegen
Arbeitslose verhängt, sondern sich Gedanken macht, ob unter
Berücksichtigung des ihm zustehenden Ermessens eine Sanktion angemessen
und nötig war.
Hier wird es grotesk.Denn das ist durch Prof. Ludwig-Mayerhofer bereits widerlegt.

Wolfgang
Ludwig-Mayerhofer, Olaf Behrend, Ariane Sondermann: Auf der Suche nach
der verlorenen Arbeit: Arbeitslose und Arbeitsvermittler im neuen
Arbeitsmarktregime, - Konstanz: UVK-Verlagsges, 2009. - 302 S
.

In
dieser Studie zeigt Prof. Ludwig-Mayerhofer auf, dass trotz
Standardisierung, sehr wohl die Möglichkeit der willkürlichen
Machtsausübung innerhalb des gesetzlichen Rahmens möglich ist.
(Es besteht nicht nur die Möglichkeit, sondern sie findet regelmäßig auch statt.)


Er differenziert hierbei zwischen organisatorischer Willkür und
personalisierter Willkür (vgl. Ludwig-Mayerhofer 2009, S. 274 ff).
Organisatorische Willkür insofern, dass Ar­beitsvermittlerinnen selber
bestimmten Strukturen ausgesetzt sind z.B. Anweisungen der
Geschäftsführer befolgen müssen, die nicht selten z.B. die Bestückung
(vgl. Ludwig-Mayerhofer 2009, S. 275) einer Qualifizierungsmaßnahme
beinhaltet - und dieser Druck entsprechend an die Klientinnen
weitergegeben wird. Folge ist nach Ansicht des Autors, dass Klientinnen
oft nicht als Subjekte problem- und lösungsorientiert unter­stützt
werden, sondern als Objekte behandelt werden um statistischen
Zielvorgaben zu erfüllen. Die personalisierte Willkür zeigt sich darin,
dass es aufgrund der Handlungsspielräume für Betroffene nicht
gleich­gültig ist, mit welchem Arbeitsvermittler sie zu tun haben, da
viele Ent­scheidungen von den vom Arbeitsvermittler geteilten Normen
abhängt (vgl. Ludwig-Mayerhofer 2009, S. 278).
(s. dazu Nicolas Grießmeier: Der disziplinierende Staat, S. 73); socialnet - Rezensionen - Nicolas Grießmeier: Der disziplinierende Staat

http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/10/waz-arbeitslose-bedrohen-uns.html

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