hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema
hartz4-alg-hilfe
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum: Heinz Behler 44787 Bochum Brückstr 42 Telefon bei Anfrage: @Mail sachkundiger@yahoo.de
November 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
252627282930 

Kalender Kalender

Partner
free forum

Rechte Wahrnehmen
Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)

Nicht entmutigen lassen - Bewilligung von PKH nebst Rechtsanwalt für Regelsatzklage - Letztlich wird das BVerfG zu entscheiden haben , ob der Gesetzgeber den von ihm postulierten hohen Anforderungen an die Ermittlung und Begründung der Regelbedarfe unter

Nach unten

Nicht entmutigen lassen - Bewilligung von PKH nebst Rechtsanwalt für Regelsatzklage - Letztlich wird das BVerfG zu entscheiden haben , ob der Gesetzgeber den von ihm postulierten hohen Anforderungen an die Ermittlung und Begründung der Regelbedarfe unter  Empty Nicht entmutigen lassen - Bewilligung von PKH nebst Rechtsanwalt für Regelsatzklage - Letztlich wird das BVerfG zu entscheiden haben , ob der Gesetzgeber den von ihm postulierten hohen Anforderungen an die Ermittlung und Begründung der Regelbedarfe unter

Beitrag von Willi Schartema Do Okt 18, 2012 10:52 am

Berücksichtigung des Gestaltungsspielraums gerecht geworden ist

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, rechtskräftiger Beschluss vom 28.09.2012, - L 6 AS 1895/11 B


Die der
Berechnung der Regelleistungen zugrunden liegenden Normen (§§ 19 Abs. 1
Satz 1, 20 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 SGB II) sind nicht mit Art. 1 Abs. 1
GG i.V.m. Art. 20 Abs. 1 GG sowie den Vorgaben des BVerfG in seinem
Urteil vom 09.02.2010 - 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09 - in Einklang
zu bringen.



Bei der Frage der
Verfassungsmäßigkeit der Regelbedarfe in der Neugestaltung durch das
Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und
Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom 24.03.2011 (BGBl. I S. 453ff)
handelt es sich um eine schwierige, bisher nicht höchstrichterlich
geklärte Rechtsfrage (so auch: LSG NRW Beschluss vom 31.05.2012 - L 12
AS 1862/11 B -; Beschluss vom 12.07.2012 - L 7 AS 813/12 B -; Beschluss
vom 06.08.2012 - L 19 AS 734/12 B -).



Das gilt auch vor dem Hintergrund, dass das BSG laut seiner Terminsmitteilung vom 12.07.2012 (Terminbericht Nr. 40/12)
keinen Anlass gesehen hat, das Verfahren nach Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG
auszusetzen und die Entscheidung des BVerfG zur Vereinbarkeit von § 19
Abs. 1 Satz 1, § 20 Abs. 1 und Abs. 2 Abs. 1 SGB II (neue Fassung) mit
Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG einzuholen.



Der Senat
schließt sich der Auffassung an, dass letztlich das BVerfG zu
entscheiden haben wird, ob der Gesetzgeber den von ihm postulierten
hohen Anforderungen an die Ermittlung und Begründung der Regelbedarfe
unter Berücksichtigung des Gestaltungsspielraums gerecht geworden ist.



In der besonderen
Situation, in der das BVerfG bereits die Rahmenbedingungen für die
Herleitung und Bestimmung der Regelbedarfe ab Januar 2011 aufgezeigt und
skizziert hat, wird nur das BVerfG abschließend über die Vereinbarkeit
der gesetzlichen Regelungen mit der Verfassung befinden können (LSG NRW
Beschluss vom 12.07.2012 - L 7 AS 813/12 B -).



Im Hinblick auf
die Entscheidung des BVerfG vom 18.07.2012 zu den Regelungen des
Asylbewerberleistungsgesetzes (Aktenzeichen: 1 BvL 10/10, 1 BvL 2/11 -;
Pressemitteilung Nr. 56/2012 vom 18. Juli 2012) kann zudem nicht von
vornherein ausgeschlossen werden, dass die Kläger selbst bei
unterstellter Verfassungswidrigkeit der seit 01.01.2011 geltenden
Regelbedarfe keine höheren Leistungen für die Vergangenheit zu erwarten
hätten.



Das BVerfG hat in der
zitierten Entscheidung eine Übergangsregelung dergestalt getroffen, dass
die Höhe der Geldleistungen auch im Anwendungsbereich des
Asylbewerberleistungsgesetzes entsprechend den Grundlagen der Regelungen
für den Bereich des Zweiten und Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches
zu berechnen seien.



Dies gelte rückwirkend
für nicht bestandskräftig festgesetzte Leistungen ab 2011 und im Übrigen
für die Zukunft, bis der Gesetzgeber seiner Pflicht zur Neuregelung
nachgekommen ist.



Aus den vorgenannten Gründen kann daher dem Verfahren nicht vornherein die hinreichende Erfolgsaussicht abgesprochen werden.


https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=153632
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/10/nicht-entmutigen-lassen-bewilligung-von.html


Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 3407
Anmeldedatum : 04.07.12
Alter : 74
Ort : Duisburg/Bochum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Nur weiter so - Bewilligung von PKH nebst Rechtsanwalt für Regelsatzklage
» Zur Verfassungsmäßigkeit der Regelbedarfsstufe 3 - Der Gesetzgeber hat bei der Schaffung der Regelbedarfsstufe 3 seine verfassungsrechtlichen Pflichten zu transparenten Begründung nicht verletzt SGB XII
» Der Nachweis abweichender höherer Kosten nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 b AlgII-V erfordert eine einzelfallbezogene Kostenaufstellung nebst konkretem Vortrag unter Beifügung entsprechender Nachweise, nicht lediglich einen allgemein gefassten Vortrag üblicher
» LSG Nordrhein-Westfalen gibt mit 4 Beschlüssen vom 23.04.2012 bekannt: Die Ermittlung der Regelbedarfe stehe nicht im Einklang mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. 1. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen,Beschluss vom 23.04.2012,- L 7 AS 105
» Hartz IV - Für eine Regelsatzklage erscheint eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt nicht erforderlich

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten