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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Jobcenter Köln wendet KEA-Klage ab

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Jobcenter Köln wendet KEA-Klage ab  Empty Jobcenter Köln wendet KEA-Klage ab

Beitrag von Willi Schartema Mo Okt 08, 2012 1:59 pm



"Damit ist der Kläger klaglos gestellt.", heißt die
Formulierung, mit der das Jobcenter Köln einen weiteren, ursprünglich
für den November angesetzten, Prozess und somit eine weitere Niederlage
vor Gericht vorsorglich abwendet.



Wie bereits im Prozess vom 20. September vor dem Kölner Amtsgericht, wollte auch hier ein KEA die Widerrechtlichkeit eines Hausverbots nachträglich festgestellt wissen.


Machen Klagen Sinn?


Offenbar ja. Mit einer Klage wird eine Angelegenheit juristisch geprüft
und oft mit einem Urteil bedacht. Das Urteil wiederum kann dazu
beitragen, ein entsprechendes Fehlverhalten - z.B. durch das Jobcenter -
zukünftig zu verhindern. Es wäre überflüssig, das Gericht anzurufen,
sofern dies bereits in gleichem bzw. ähnlichem Fall entschieden hat. Ein
Urteil kann man veröffentlichen, kann man ausdrucken und kann man bei
Bedarf auch dem Jobcenter auf den Tisch legen.


Ein Urteil in einem juristischen Einzelfall kann zudem plötzlich für
eine ganze Betroffenengruppe bedeutsam werden. Das nennt man dann einen
Präzedenzfall.
Es scheint auf der Hand zu liegen, dass das Jobcenter großes Interesse
daran hat, Urteile (gegen sich) und Präzendenzfälle (für Betroffene) zu
vermeiden.


Wir wissen von zahlreichen Fällen - auch in Leistungsangelegenheiten -,
wo das Jobcenter quasi im letzten Moment die Rolle rückwärts macht und den Kläger klaglos stellt.
Das heißt, man nimmt den Grund der Klage weg, indem man dem Kläger
außergerichtlich Recht gibt. Der Kläger hat dann zwar gewonnen, aber
eben nicht vor Gericht und hat demzufolge auch kein Urteil.


Für das Jobcenter bedeutet das mehr als nur die Wahrung seines Gesichts.
Es spart gegebenenfalls Unmengen Geld, indem man einen Kläger
befriedet, aber damit ein Urteil verhindert, das Tausend anderen
Betroffenen zu gleichem Recht und zu gleichen Ansprüchen verhelfen
würde.



Wieviel Prozent der Betroffenen im Falle des Falles den Klageweg
tatsächlich bestreiten, darf spekuliert werden. Das Jobcenter geht
offenbar zu Recht davon aus, dass es die wenigsten sein werden.


Machen Klagen Spaß?


Nicht wirklich. Die direkte Auseinandersetzung vor Ort bzw. dort, wo
Klageanlässe produziert werden, verhilft oft schneller zum Recht als der
bisweilen mühsame Weg durch gerichtliche Instanzen. (Im Jobcenter kann
man die Teamleiter-Ebene, die Standortleitung, bis hin zur
Geschäftsführung bemühen, sich seinem Anliegen zu widmen.)


Andererseits können Prozesse Öffentlichkeit herstellen und der
Thematisierung einer politischen Auseinandersetzung dienen. Das am 12.
September diesen Jahres verlesene, dreiseitige Statement eines beklagten KEAs
vor Gericht wurde im Internet veröffentlicht, verbreitet und vermutlich
weit über 10.000 Mal gelesen. Die Anklage und der Prozess verhalfen
hier zu einem ungleich höheren Interesse.


Im Gerichtsprozess - KEA gegen Jobcenter - vom 20. September 2012, wurde
sechs Mal öffentlich gesagt, dass sich "das Jobcenter sein Hausverbot
sonstwohin schieben" könne und hiernach entsprechend veröffentlicht.


Es darf davon ausgegangen werden, dass just dieser Prozess dem Jobcenter
zur entscheidenden Eingebung verhalf, den weiteren Kläger in gleicher
Angelegenheit bzw. wegen eines Vorfalls im Jobcenter Köln-Kalk vorsorglich klaglos zu stellen.


Eine schriftliche Entschuldigung seitens des Jobcenters gegenüber dem
von einem rechtswidrigen Hausverbot betroffenen Kläger scheint nicht zum
formal-juristischen Prozedere zu gehören und schon gar nicht ins System
'Hartz IV' zu passen. Dafür haben wir freilich Verständnis!

Quelle: Die KEAs e. V. – Kölner Erwerbslose in Aktion

http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/10/jobcenter-koln-wendet-kea-klage-ab.html

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