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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Aktuelle Rechtsprechung des Landessozialgericht Berlin-Brandenburg zum SGB II

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Aktuelle Rechtsprechung des Landessozialgericht Berlin-Brandenburg zum SGB II  Empty Aktuelle Rechtsprechung des Landessozialgericht Berlin-Brandenburg zum SGB II

Beitrag von Willi Schartema Di Sep 04, 2012 9:45 am

1. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg,Beschluss vom 28.06.2012,- L 18 AS 1472/12 B ER -


ALG
II für italienische Staatsangehörige im Rahmen der Folgenabwägung, denn
§ 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II verstößt gegen den
Gleichbehandlungsgrundsatz in Art. 4 Verordnung (EG) Nr. 883/2004.



https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=154303&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=


2. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg,Beschluss vom 20.06.2012,- L 19 AS 1294/12 B ER -


Niederländischer Staatsangehöriger ist nicht vom ALG 2 ausgeschlossen.


Der
allein auf der Arbeitssuche beruhende Leistungsausschluss gilt nicht
für die Staatsangehörigen eines Vertragsstaats des Europäischen
Fürsorgeabkommens vom 11. Dezember 1953 (EFA).


EFA Vorbehalt ist unwirksam.

https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=154299&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=


3. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg,Beschluss vom 29.06.2012,- L 28 AS 1153/12 B ER -


Nach
dem eindeutigen Wortlaut des § 28 Abs. 4 SGB 2 werden nur die
notwendigen Aufwendungen für die Beförderung zur nächstgelegenen Schule
des gewählten Bildungsgangs berücksichtigt.


Nach den
Gesetzesmaterialien soll die Leistung auch dann auf diesen Betrag
beschränkt sein, wenn eine Schülerin oder ein Schüler tatsächlich eine
weiter entfernte Schule besucht.

Soweit
in den Schulgesetzen der Länder eine vollständige oder teilweise
Kostenübernahme insbesondere durch die Träger der Schülerbeförderung
vorgesehen ist, ist diese anzurechnen (vgl. Bundestags-Drucksache
17/4095 vom 02.12.2010, S. 30).


Raum, auf der Grundlage der
genannten Vorschrift Leistungen für die Kosten für die Beförderung des
Kindes zu einer weiter entfernten Schule zu gewähren bzw. hierfür
entstandene Kosten zu erstatten, besteht damit nicht.


https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=154304&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=


4. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg,Beschluss vom 07.08.2012,- L 18 AS 1908/12 B PKH -


Die
SGB II-Regelsätze für Alleinstehende sind vom Gesetzgeber für die Zeit
ab 1. Januar 2011 nicht in verfassungswidriger Weise zu niedrig
festgesetzt worden(BSG,Urteil vom 12. Juli 2012 - B 14 AS 153/11 R -).


Die
in Teilen des Schrifttums sowie im Vorlagebeschluss des SG Berlin vom
25. April 2012 gegen die Verfassungsmäßigkeit vorgebrachten Argumente
können nicht überzeugen (Urteil vom 12. Juli 2012 - B 14 AS 153/11 R -).


https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=154321&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=


http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/09/aktuelle-rechtsprechung-des.html

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