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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Harald Thomé Fachreferent für Arbeitslosen- und Sozialrecht

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Harald Thomé Fachreferent für Arbeitslosen- und Sozialrecht Empty Harald Thomé Fachreferent für Arbeitslosen- und Sozialrecht

Beitrag von Willi Schartema So Aug 26, 2012 2:43 pm

2. MAIS NRW hat nun Weisungen zu den KdU hergegeben =============================================
Nach
wochenlanger Verzögerung hat nun das MAIS NRW einen Erlass zum Umgang
mit der BSG - Entscheidung zu den KdU in NRW rausgegeben. In diesem
Erlass wird angeordnet, dass eine Überprüfung von Amtswegen zu erfolgen
hat. Auf den ersten BLick bedeutet das, das keine
Einzelüberprüfungsanträge zu stellen sind. Nachfolgend relativiert das
MAIS diese Regelung alerdins später wieder und sagt, „eine Überprüfung
(von Amtswegen) nur im Einzelfall, insbesondere bei gestellten
Überprüfungsantrag“. Mit dieser fragwürdigen und meiner Auffassng nach
rechtlich nicht vertretbaren Position will das MAIS seine "KdU–Abzocke"
fortsetzen. Es wird eben nicht klipp und klar angeordnet, alles hat von
Amtswegen überprüpft zu werden, sondern Überprüfung und damit Korrektur
nur auf Antrag. Wer von der BSG-Entscheidung keine Kenntnis hat oder auf
rechtskonformes Behördenhandeln vertraut soll nach Ansicht de MAIS leer
ausgehen.
Insofern nicht alsbaldig eine Nachbesserung des Erlasses
des MAIS kommt, werden Verbände offensiv dazu aufrufen müssen, dass
zehntausende von Menschen die aufgrund der Weisungen des MAIS zu wenig
KdU erhalten überprpfungsanträge stellen sollten, denn nur so sind bei
Fortbestand der Weisung Ansprüche rückwirkend ansicherbar.

Absolut
unerwartet positioniert sich das MAIS positiv zur vollständigen
Anwendung aller in 8.2 des WNG genannten Kriterien, somit unter anderen
„15 qm mehr für Alleinerziehende“. Alle Kriterien bedeutet aber auch
mehr qm bei in absehbarer Zeit zu erwartendem zusätzlichen Raumbedarf,
bei jungen Ehepaaren (beide unter 40 J., Ehe noch nicht länger als fünf
Jahre bestehend), bei Blinden, rollstuhlfahrenden Schwerbehinderten,
Alleinerziehenden mit einem oder mehreren Kindern über 7 Jahren, bei in
absehbarer Zeit zu erwartendem zusätzlichen Raumbedarf (Schwangerschaft,
geplante Heirat, Zuzug von Partner, anstehende Haftentlassung …).
Die
Position der „vollständigen Anwendung“ der WNG Kriterien wird auch für
andere Bundesländer maßgeblich sein, denn dort sind oft beispielsweise
die mehr qm bei Alleinerzieherin strittig.
Hier geht es nun zum Erlass des MAIS:


http://www.harald-thome.de/media/files/%20...%20age-A1.pdf

In
den NRW Städten werden jetzt Kampagnen und Öffentlichkeitsarbeit zur
Einforderung der Umsetzung der BSG Entscheidung notwendig sein. Hier
sind jetzt die Verbände gefragt durch PR-Kampagnen, Infoblätter auf die
KdU –Änderungen hinzuweisen und die Betroffenen schon mal drauf
aufmerksam machen, dass sie vermutlich Überprüfungsanträge stellen
müssen um rückwirkend zu gering gezahlte KdU Gelder zu erhalten.


3. Normenkontrollverfahrens gegen die WAV Berlin ============================================
Das
LSB Berlin Brandenburg hat im Normenkontrollverfahren zur WAV Berlin
eine inhaltliche Prüfung der WAV abgelehnt. Hintergrund ist, der Kläger
war ein SGB XII – Empfänger, die WAV nimmt aber keinen Bezug auf
Empfänger nach dem SGB XII. Damit hat das LSG BB sehr wohl inhaltliche
Mängel an der Berliner WAV deutlich gemacht, nur war es der falsche
Kläger. Das bedeutet, für SGB II-Bezieher gibt es derzeit keine
Änderungen, aber es sind noch mehrere Normenkontrollverfahren zur WAV
anhängig. Hier geht es nun zur PM des LSG BB:
http://www.lsg.berlin.brandenburg.de/sixcms/media.php/4417/pressemitteilung_210812.pdf
und hier zu einer Kurzeinschätzung in einer Jurisveröffentlichung: http://www.juris.de/jportal/portal/t/1u ... hricht.jsp
und zum Schluss einige Gedanken des Klägervertretenden Rechtsanwalts dazu: http://www.ra-fuesslein.de/wordpress/?p=464


4. BA hat neue Weisungen zum SGB II rausgegeben
==========================================
Die
BA hat wieder mal neue Weisungen zum SGB II rausgegeben, diesmal zu §
12, 15 und 16c SGB II. Die Weisung zu § 16c SGB II beinhaltet neue
Fachliche Hinweise zum Umgang mit Selbstständigen im SGB II. Diese sind
hier zu finden: http://www.harald-thome.de/sgb-ii---hinweise.html


5. Helga Spindler zu Hartz IV: Über die geheimen Netzwerke hinter den Arbeitsmarktreformen
==================================================================
Helga
Spindler hat sich in einem bemerkenswerte Artikel über die Hintergründe
der Arbeitsmarktreformen und der Hartz –Gesetze auseinandergesetzt:
(...) Speziell Hartz IV sowie die verbliebene
Restarbeitslosenversicherung und Restsozialhilfe haben wir nicht in
erster Linie der Hartz-Kommission oder gar dem Namensgeber Peter Hartz
persönlich zu verdanken, sondern einer geheimen Staatsaktion, einer
recht undemokratischen, handstreichartigen Hintergrundarbeit aus dem
Bundesarbeitsministerium (BMA) und dem Bundeskanzleramt –
einverständlich koordiniert und gelenkt durch die Bertelsmann Stiftung.
(...)
Der Artikel ist hier zu finden: http://www.jungewelt.de/2012/08-16/022.php


6. Beachtenswerte Stellungnahme der neuen Richtervereinigung zum PKH-Begrenzungsgesetz
=================================================
Die
Neue Richtervereinigung (NRV) wendet sich mit einer aktuellen
Stellungnahme vehement gegen eine Generalverdächtigung sämtlicher
Bedürftigen in Deutschland, welche nun auch zur Beschneidung von
Prozesskostenhilfe genutzt werden soll. Baden-Württemberg und
Niedersachsen wollen ihre Justizhaushalte auf Kosten ihrer sozial
schwachen Bürgerinnen und Bürger entlasten. Die Stellungnahme gibt es
hier: http://www.nrv-net.de/main.php?id=161&presse_id=24


7. Fortbildung: Aufrechnung, Kürzen und Rückfordern im SGB II am 27./28. Sep. in Leipzig und am 01./02. Okt. in Berlin
============================================================
In
dieser Fortbildung am 27./28. Sep. in Leipzig und am 01./02. Okt. in
Berlin werden die vielfältigen leistungsverkürzenden Änderungen, die
neuen Regeln bei der Darlehensgewährung und die drastische
Aufrechnungsmöglichkeit von behördlichen Erstattungs- und
Ersatzansprüchen bearbeitet. Die Fortbildung ist ein absolutes Muss für
Praktiker, die sich mit dem neuen Recht im Detail vertraut machen
wollen. Beschreibung und Anmeldeunterlagen gibt es hier: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html


8. Fortbildung: ALG II-Bescheide prüfen und verstehen am 24./25. Sept. in Dresden und am 24./25. Okt. in Hamburg
==================================================
Auch
diese Fortbildung biete ich jetzt wieder an. Die nächste FoBi’s findet
am 24./25. Sept. in Dresden und am 24./25. Okt. in Hamburg statt. In
dieser zweitägigen Fortbildung wird systematisch die
Einkommensanrechnung laufender und einmaliger Einnahmen, die
Einkommensbereinigung und „die Wissenschaft und Detektivarbeit“ ALG II -
Bescheide zu verstehen und zu prüfen, vermittelt.
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html


9.
Vertiefungsfortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere,
Alleinerziehende und Familien am 26. Sep. in Dresden und 31. Okt. in Ffm
=====================================================
Diese
Fortbildung biete ich jetzt wieder an, die nächsten gibt es am 26. Sep.
in Dresden und 31. Okt. in Frankfurt. In dieser eintägigen
Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die
sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden
und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
Ausschreibung und Anmeldung, sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html


10. Zweitätige Grundlagenseminare in Wuppertal, Frankfurt, Erfurt und Hamburg
========================================================
Dann
möchte ich noch auf meine nächsten zweitätigen Grundlagenseminare
hinweisen, diese finden statt am 03./04. Sept. in Wuppertal, am 29./30.
Okt. in Frankfurt, am 12./13. Nov. in Wuppertal, am 22./23. Nov. in
Erfurt und am 28./29. Nov. in Hamburg statt. Dort sind jeweils noch
Plätze frei. Die Ausschreibung und Anmeldung, sowie weitere Details sind
hier zu finden: http://www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html


11.
Fachseminar: Unterkunftskosten und Heizung, Wohnraumsicherung nach SGB
II / SGB XII – NEUE Termine Oktober/November in Stuttgart, HH-Harburg,
Wuppertal und Dresden
===========================================================================
Im
Rahmen des Tageseminars gibt mein Kollege Frank Jäger einen
grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und
Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die
Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen, die mit dem
Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem befasst sich das Seminar mit
dem neuen kommunalen Satzungsrecht nach § 22 a SGB II und den Fragen,
die sich daraus aus Sicht der Leistungsbeziehenden ergeben.
Unter
Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung
erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die
Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche
im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.
Alle Infos und die Anmeldung unter:
http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/ ... b-ii-und-1


12.
Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und
angrenzender Rechtsgebiete - NEUE Termine in Wuppertal und Dresden
===========================================================================
Mein Kollege bietet diese Fortbildungen im September in Hamburg-Harburg, im Oktober in Wuppertal und im November in Dresden an.
Unter
Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen werden in dem zweitägigen
Seminar Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im
Alter und der „Hilfe in besonderen Lebenslagen“ (fünftes bis neuntes
Kapitel SGB XII) systematisch dargestellt. Die Seminarinhalte vermitteln
einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie
Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen und dem
Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen.
Das Seminar lässt Raum für
fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische
Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Sozialberater/innen, Berater/innen
sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit,
Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
Alle Infos und die Anmeldung auf einen Blick unter:
http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/ ... .-halbjahr

So, das war es mal wieder für heute.
Mit besten und kollegialen Grüßen

Harald Thomé
Fachreferent für Arbeitslosen- und Sozialrecht
Rudolfstr. 125
42285 Wuppertal

http://www.harald-thome.de
info@harald-thome.de

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Anzahl der Beiträge : 3407
Anmeldedatum : 04.07.12
Alter : 74
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