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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Sozial schwache Mieter werden aus Wohnungen vertrieben - Vermieter machen in Berlin im Moment extrem Kasse

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Sozial schwache Mieter werden aus Wohnungen vertrieben - Vermieter machen in Berlin im Moment extrem Kasse  Empty Sozial schwache Mieter werden aus Wohnungen vertrieben - Vermieter machen in Berlin im Moment extrem Kasse

Beitrag von Willi Schartema Mi Aug 22, 2012 3:16 pm

Der Deutsche Mieterbund schlägt Alarm: Angesichts drastisch gestiegener
Mieten in Ballungsräumen und Großstädten versuchten immer mehr
Vermieter, Altmieter mit niedrigen Mieten zu vertreiben, um ihre
Wohnungen danach deutlich teurer neu zu vermieten oder als
Eigentumswohnungen gewinnbringend zu verkaufen.


Das berichtet das ARD-Politikmagazin „Report Mainz“ des SWR heute, 21.
August 2012, um 21.45 Uhr im Ersten, und zeigt drastische Fälle von
Mietervertreibung in deutschen Großstädten wie Berlin, Hamburg und
München.


Der Direktor des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten, sagte im
Interview: „Es ist im Moment besonders lukrativ, Altmieter loszuwerden,
weil in Deutschland die Neuvertragsmiete keiner Grenze unterworfen ist,
und man daher nahezu jeden Preis da nehmen kann, wo es der Markt hergibt
– und das ist insbesondere in den Ballungszentren.“


http://www.focus.de/kultur/diverses/verbraucher-schikanen-gegen-mieter-nehmen-zu-immer-mehr-sozial-schwache-mieter-werden-aus-wohnungen-vertrieben-report-mainz-21-august-2012-21-45-uhr-im-ersten_aid_803794.html



Anmerkung von Willi 2: Das ist eine riesen Schweinerei- Das Mietrecht
muss deswegen angepasst werden - Vor allen Dingen muss bei Neuabschluss
eines Mietvertrages die Miete begrenzt werden.


Wichtig für Leistungsbezieher nach dem SGB 2:

Der Entscheidung des Bundessozialgerichts, Urteil vom 22. September
2009,Az.: B 4 AS 8/09 R ist der Grundgedanke zu entnehmen, dass der
SGB II-Leistungsträger in Mietvertragsangelegenheiten generell die
Leistungsberechtigten unterstützen muss, soweit es um die Durchsetzung
deren berechtigter Interessen als Mieter geht, und soweit sie selbst –
ohne entsprechende Hilfe – zu einem erfolgversprechenden Vorgehen nicht
in der Lage sind.

http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/08/sozial-schwache-mieter-werden-aus.html

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