Suchen
Impressum
Impressum:
Heinz Behler
44787 Bochum
Brückstr 42
Telefon bei Anfrage:
@Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
Rechte Wahrnehmen
Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut
Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)
Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes - Bildungs- und Teilhabeleistungen - Gewährung von Schulgeld für den Besuch einer (privaten) Waldorfschule
Seite 1 von 1
Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes - Bildungs- und Teilhabeleistungen - Gewährung von Schulgeld für den Besuch einer (privaten) Waldorfschule
Sozialgericht Berlin,Urteil vom 12.06.2012,- S 172 AS 3565/11 -
1. Schulgeld für den
Besuch einer allgemeinbildenden Privatschule gehört nicht zum Bedarf,
der durch die Regelleistung sicherzustellen ist. Der Bedarf an
Schulbildung wird durch die unentgeltlichen öffentlichen Regelschulen
ausreichend gedeckt.
Ausnahmen von diesem
Grundsatz kommen nur in Betracht, wenn der Besuch einer öffentlichen
Schule aus objektiven Gründen (z.B. wegen der Entfernung vom Wohnort)
oder aus schwerwiegenden persönlichen Gründen nicht möglich oder
zumutbar ist.
2. Aus den Vorschriften über Bildungs- und Teilhabeleistungen gemäß § 28 SGB 2 lässt sich kein Anspruch auf Schulgeld ableiten.
Neben
Leistungen für die Schülerfahrkarte oder die Mittagsverpflegung sind
hier insbesondere nur Gegenstände der persönlichen Schulausstattung wie
Schulranzen, Sportzeug, Zeichen-, Rechen- und Schreibmaterialien
umfasst. Darüber hinaus besteht ein Anspruch nur auf außerschulische
Lernförderung durch vorübergehenden Nachhilfeunterricht, der
unmittelbare schulische Angebote allerdings lediglich ergänzen soll..
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=153177&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/07/kein-anspruch-auf-schulgeld-fur-die.html
Kein Anspruch auf Schulgeld für die Privatschule
In der oben verwiesenen Entscheidung versagte das Gericht, das Schulgeld
für eine Privatschule, weil es einen staatlichen Bildungsauftrag gibt,
also die Bildung der Kinder durch staatliche Schulen sicherzustellen
ist.
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=153177&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Willi S
1. Schulgeld für den
Besuch einer allgemeinbildenden Privatschule gehört nicht zum Bedarf,
der durch die Regelleistung sicherzustellen ist. Der Bedarf an
Schulbildung wird durch die unentgeltlichen öffentlichen Regelschulen
ausreichend gedeckt.
Ausnahmen von diesem
Grundsatz kommen nur in Betracht, wenn der Besuch einer öffentlichen
Schule aus objektiven Gründen (z.B. wegen der Entfernung vom Wohnort)
oder aus schwerwiegenden persönlichen Gründen nicht möglich oder
zumutbar ist.
2. Aus den Vorschriften über Bildungs- und Teilhabeleistungen gemäß § 28 SGB 2 lässt sich kein Anspruch auf Schulgeld ableiten.
Neben
Leistungen für die Schülerfahrkarte oder die Mittagsverpflegung sind
hier insbesondere nur Gegenstände der persönlichen Schulausstattung wie
Schulranzen, Sportzeug, Zeichen-, Rechen- und Schreibmaterialien
umfasst. Darüber hinaus besteht ein Anspruch nur auf außerschulische
Lernförderung durch vorübergehenden Nachhilfeunterricht, der
unmittelbare schulische Angebote allerdings lediglich ergänzen soll..
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=153177&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/07/kein-anspruch-auf-schulgeld-fur-die.html
Kein Anspruch auf Schulgeld für die Privatschule
In der oben verwiesenen Entscheidung versagte das Gericht, das Schulgeld
für eine Privatschule, weil es einen staatlichen Bildungsauftrag gibt,
also die Bildung der Kinder durch staatliche Schulen sicherzustellen
ist.
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=153177&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Willi S
Ähnliche Themen
» Das zur Finanzierung des Unterrichts an einer Privatschule für den Besuch eines Sonder-Berufsvorbereitungsjahres zu entrichtende Schulgeld stellt keine Leistung der Eingliederungshilfe i.S. des § 54 Abs. 1 Nr. 1 SGB XII dar.
» Die Sicherung der Unterkunft nach § 36 Abs. 1 S. 1 SGB XII setzt nicht die drohende Obdachlosigkeit voraus. Das Ermessen zur Gewährung eines Darlehens gem. § 36 Abs. 1 S. 1 SGB XII ist auf Null reduziert, wenn bei einer schwerst demenzerkrankten
» Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung - Kostenübernahme für einen Integrationshelfer bei Besuch eines Schulhorts - Erforderlichkeit des Hortbesuchs - Erleichterung des Übergangs von einer Förderschule zu einer Regel
» Gewährung der Regelleistung im Rahmen der Folgenabwägung für litauische Staatsangehörige
» Vorläufige Gewährung der Regelleistung für polnische Staatsangehörige - Rechtsschutzbedürfnis - Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X
» Die Sicherung der Unterkunft nach § 36 Abs. 1 S. 1 SGB XII setzt nicht die drohende Obdachlosigkeit voraus. Das Ermessen zur Gewährung eines Darlehens gem. § 36 Abs. 1 S. 1 SGB XII ist auf Null reduziert, wenn bei einer schwerst demenzerkrankten
» Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung - Kostenübernahme für einen Integrationshelfer bei Besuch eines Schulhorts - Erforderlichkeit des Hortbesuchs - Erleichterung des Übergangs von einer Förderschule zu einer Regel
» Gewährung der Regelleistung im Rahmen der Folgenabwägung für litauische Staatsangehörige
» Vorläufige Gewährung der Regelleistung für polnische Staatsangehörige - Rechtsschutzbedürfnis - Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Mi Jul 15, 2015 12:52 am von Willi Schartema
» LSG NRW sieht erkennt Anordnungsgrund bei Mietschulden ohne vorherige Räumungsklage
Do Jun 18, 2015 11:50 am von Willi Schartema
» Zur Unvereinbarkeit des § 31a SGB II (Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen) in Verbindung mit § 31 SGB II
Di Jun 16, 2015 9:43 am von Willi Schartema
» Keine schlüssigen Konzepte durch „Analyse und Konzepte“ KDU
So Jun 07, 2015 8:58 am von Willi Schartema
» Rechtsfolgenbelehrung für Jobcenter-Mitarbeiter
Do Mai 28, 2015 4:20 am von Willi Schartema
» Sanktionen bei ALG II im SGB II hält das Sozialgericht Gotha für Verfassungswidrig Außerdem stünden die Sanktionen im Widerspruch zu den Artikeln 1 2 12 sowie 20 so verkündet am 26.05.2015
Do Mai 28, 2015 1:58 am von Willi Schartema
» Gutachter ist für 50.000 Abschiebungen verantwortlich
So Apr 19, 2015 4:59 am von Willi Schartema
» BA-Leitfaden informiert umfassend über Teilzeitausbildung
So Apr 19, 2015 4:59 am von Willi Schartema
» Broschüre: Überblick zu den Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz zum 1. März 2015
So Apr 19, 2015 4:58 am von Willi Schartema
» Änderungen durch das neue Pflegestärkungsgesetz I (PSG I) seit 1.1.2015
So Apr 19, 2015 4:57 am von Willi Schartema