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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Die Sicherung der Unterkunft nach § 36 Abs. 1 S. 1 SGB XII setzt nicht die drohende Obdachlosigkeit voraus. Das Ermessen zur Gewährung eines Darlehens gem. § 36 Abs. 1 S. 1 SGB XII ist auf Null reduziert, wenn bei einer schwerst demenzerkrankten

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Die Sicherung der Unterkunft nach § 36 Abs. 1 S. 1 SGB XII setzt nicht die drohende Obdachlosigkeit voraus. Das Ermessen zur Gewährung eines Darlehens gem. § 36 Abs. 1 S. 1 SGB XII ist auf Null reduziert, wenn bei einer schwerst demenzerkrankten  Empty Die Sicherung der Unterkunft nach § 36 Abs. 1 S. 1 SGB XII setzt nicht die drohende Obdachlosigkeit voraus. Das Ermessen zur Gewährung eines Darlehens gem. § 36 Abs. 1 S. 1 SGB XII ist auf Null reduziert, wenn bei einer schwerst demenzerkrankten

Beitrag von Willi Schartema Di Aug 19, 2014 5:30 pm

Antragstellerin der Verlust des vertrauten Pflegeheimplatzes droht und durch den damit verbundene Umzug in ein fremdes Pflegeheim gesundheitliche Beeinträchtigungen zu befürchten sind. [nicht rechtskräftig]

SG Hannover, Beschluss vom 31.07.2014 - S 4 SO 255/14 ER

Leitsätze RA Michael Loewy


http://anwaltskanzlei-loewy.de/urteile/

Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1705/

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