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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Kündigung durch den Mieter

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Kündigung durch den Mieter Empty Kündigung durch den Mieter

Beitrag von Willi Schartema Do Jul 05, 2012 4:29 pm

Kündigung durch den Mieter

Wer eine neue Wohnung anmietet, muss
wissen, wann er die alte Wohnung kündigen kann. Doppelmieten kann sich
niemand leisten. Durch Mietrechtsränderungen zum 01. September 2001 und
zum 01. Juni 2005 hat sich
einiges geändert. Welche Frist bei welchem Vertrag gilt, erläutert dieser Ratgeber.

http://www.mieterverein-dortmund.de/fileadmin/dateien/Ratgeber_pdf_INTERN/Mieterkuendigung.pdf
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