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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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April 2012 Berufliche Weiterbildung §§ 81 bis 87, 131a SGB III Zulassung von Trägern und Maßnahmen §§ 177 Abs. 5 bis 180, 183, 184 SGB III Sonstiges § 327 SGB III Geschäftsanweisungen (Stand: 01. April 2012) Inhaltsübersicht

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April 2012 Berufliche Weiterbildung §§ 81 bis 87, 131a SGB III Zulassung von Trägern und Maßnahmen §§ 177 Abs. 5 bis 180, 183, 184 SGB III Sonstiges § 327 SGB III Geschäftsanweisungen (Stand: 01. April 2012) Inhaltsübersicht Empty April 2012 Berufliche Weiterbildung §§ 81 bis 87, 131a SGB III Zulassung von Trägern und Maßnahmen §§ 177 Abs. 5 bis 180, 183, 184 SGB III Sonstiges § 327 SGB III Geschäftsanweisungen (Stand: 01. April 2012) Inhaltsübersicht

Beitrag von Willi Schartema Do Jul 05, 2012 3:50 pm

Rechtsanwendung
Gesetzliche Grundlage
Bezeichnung
§ 81
Grundsatz
§ 82
Förderung besonderer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
§ 83
Weiterbildungskosten
§ 84
Lehrgangskosten
§ 85
Fahrkosten
§ 86
Kosten für auswärtige Unterbringung und Verpflegung
§ 87
Kinderbetreuungskosten
§ 131a
Weiterbildungsförderung in kleinen und mittleren Unternehmen
§ 177 Abs. 5
Zulassung im Einzelfall durch AA
§ 178
Trägerzulassung
§ 179
Maßnahmezulassung
§ 180
Ergänzende Anforderungen an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung
§ 183
Qualitätsprüfung
§ 184
Verordnungsermächtigung
§ 327
Grundsatz (Zuständigkeit)


Zuständigkeit)
Geschäftsanweisungen FbW
Stand: April 2012 2
Verfahren
Verfahrens-Nummer
Bezeichnung
V.FbW.01
Bildungsgutschein / Fragebogen
V.FbW.02
Leistungsbegründendes Ereignis
V.FbW.03
Kurzfragebogen / Bildungsgutschein / Stellungnahme / Entscheidung
V.FbW.04
Bildungsgutschein / Verspätete Vorlage
V.FbW.05
COSACH – Kennzeichnung nachträglicher Erwerb Hauptschulabschluss
V.FbW.06
Zahlung an Träger / Rechtwirkung gegenüber Träger / Inhalt Bewilligungsbescheid
V.FbW.07
Lehrgangskostenerhöhung
V.FbW.08
Kosten für Eignungsfeststellungen
V.FbW.09
Vorzeitige Prüfung / Fehlzeiten
V.FbW.10
Nachteilsausgleich / Zahlung bis zum planmäßigen Maßnahmeende / Beantragung
V.FbW.11
Auszahlung der Lehrgangskosten
V.FbW.12
Fälligkeit der Lehrgangskosten
V.FbW.13
Zahlung an Teilnehmer
V.FbW.14
Direktzahlung an Träger / Verspäteter Eintritt / Maßnahmeabbruch bei Direktzah-lung
V.FbW.15
Verspäteter Eintritt / Maßnahmeabbruch bei Zahlung an Teilnehmer
V.FbW.16
Verfahren bei Insolvenz des Trägers
V.FbW.17
Fahrkosten / Routenplaner
V.FbW.18
Kinderbetreuungskosten
V.FbW.19
Maßnahme-AA
V.FbW.20
Zuständigkeit bei Zulassung im Einzelfall
V.FbW.21
Sperrvermerk
V.FbW.22
Vordruck Einzelfallzulassung
V.FbW.23
B-DKS
V.FbW.24
Umsatzsteuer
V.FbW.25
Erfassung in COSACH
V.FbW.26
Ausschluss der Zahlung an Träger
V.FbW.27
Betriebliche Einzelumschulung
V.FbW.28
Verfahren Kurzfragebogen / Erfassung in COSACH / Maßnahmebogen
V.FbW.29
Fehlzeiten / Anhörung § 24 SGB X / Änderungsmitteilung durch Träger
V.FbW.30
Mitteilung Prüfergebnis / Vordruck
V.FbW.31
Wirkung der Aufhebung
V.FbW.32
Leistungsbegründende Tatbestände
V.FbW.33
Umzug in einen anderen Agenturbezirk


http://www.harald-thome.de/media/files/HEGA-02-2012-Instrumentenreform-FbW-Anlage-1.pdf
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