hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema
hartz4-alg-hilfe
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum: Heinz Behler 44787 Bochum Brückstr 42 Telefon bei Anfrage: @Mail sachkundiger@yahoo.de
November 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
252627282930 

Kalender Kalender

Partner
free forum

Rechte Wahrnehmen
Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)

Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - einmalige Kosten für Heizmaterial ( Heizöllieferung ) - Tilgungsleistungen

Nach unten

 Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - einmalige Kosten für Heizmaterial ( Heizöllieferung ) - Tilgungsleistungen  Empty Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - einmalige Kosten für Heizmaterial ( Heizöllieferung ) - Tilgungsleistungen

Beitrag von Willi Schartema Do März 26, 2015 6:25 am

SG Dresden, Urteil vom 16.02.2015 - S 48 AS 6069/12



Ein Anspruch auf ALG II- Leistungen aufgrund einer durch eine Brennstoff-Lieferung verursachten Bedürftigkeit im Bezugsmonat besteht nur dann, wenn auch bei einer Aufteilung dieser Kosten auf die Heizperiode eine Hilfebedürftigkeit in den einzelnen Monaten vorliegt.

Leitsätze ( Autor)

1. Die Unterkunftskosten sind auch bei selbst genutztem Wohneigentum in dem Monat, in dem sie tatsächlich anfallen, dem Bedarf hinzuzurechne. Eine monatliche Durchschnittsberechnung ist daher nicht zulässig. Dies kann allerdings – entgegen den Ausführungen des Sächs. LSG (Beschluss vom 25.02.2013, L 2 AS 141/13 B ER, unveröffentlicht) – nicht in Fällen wie hier gelten, in denen die Antragsteller wegen übersteigendem Einkommen nicht im Leistungsbezug stehen und die Hilfebedürftigkeit allein durch die Lieferung des Heizöls entstehen würde (so auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24.04.2009, L 12 AS 4195/08 ).

2. Steht jemand wegen des vorhandenen Einkommens und damit fehlender Hilfebedürftigkeit nicht im Leistungsbezug, kann allein durch den Bezug von Heizmaterial in größeren Zeitabständen keine Hilfebedürftigkeit herbeigeführt werden, wenn bei monatlicher Umrechnung auf den Bedarf der Betreffende in der Lage wäre, mit dem vorhandenen Einkommen diese Kosten zu decken. In derartigen Fällen ist es dem Betroffenen zumutbar, die Heizkosten aus Ansparungen zu tätigen.

3. Aus den Mitteln der Allgemeinheit darf grundsätzlich kein Vermögen gebildet werden. Eine Ausnahme kann nur dann gegeben sein, wenn Selbsthilfe in Form einer Tilgungsaussetzung oder -streckung nicht möglich ist, ohne die Übernahme der Raten der Verlust des Wohneigentums drohe und die Finanzierung im Zeitpunkt des Bezugs der SGB II-Leistungen weitestgehend abgeschlossen ist (BSG, Urteil vom 07.07.2011, B 14 AS 79/10 R ).

4. Eine solche Ausnahme liegt hier nicht vor. Die Finanzierung war erst zu 46 % getilgt und es wurde von den Antragstellern nicht vorgetragen, dass eine Tilgungsaussetzung oder -streckung nicht möglich war.

Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=175904&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=


Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1804/

Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 3407
Anmeldedatum : 04.07.12
Alter : 74
Ort : Duisburg/Bochum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
»  Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - einmalige Kosten für Heizmaterial
»  Bedarfserhöhende Mitberücksichtigung von Kosten der Unterkunft und Heizung - Kopfteilmethode SGB XII
» Bedarfserhöhende Mitberücksichtigung von Kosten der Unterkunft und Heizung - Kopfteilmethode SGB XII
» Anordnungsgrund im Hinblick auf die Bedarfe für Unterkunft und Heizung – keine Anwendbarkeit des § 22 Abs. 1 Satz 2 SGB 2 – keine Pflicht zur Einholung einer Zusicherung nach § 22 Abs. 4 S. 1 SGB II - Anspruch auf Übernahme höherer Kosten der Unterkunft
» Bewohnt ein Leistungsberechtigter eine Mietwohnung, welche ohne Heizung vermietet wurde, können die Kosten für die Beschaffung von Heizkörpern oder Öfen, die fest installiert werden, als Kosten der Unterkunft vom Jobcenter zu übernehmen sein.

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten