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Kein Arbeitslosengeldanspruch - Erfüllung der Anwartschaftszeit - Bezug einer Erwerbsminderungsrente - tatsächliche Auszahlung SGB III
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Kein Arbeitslosengeldanspruch - Erfüllung der Anwartschaftszeit - Bezug einer Erwerbsminderungsrente - tatsächliche Auszahlung SGB III
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19.02.2015 -
Leitsatz ( Autor)
Entscheidend für die Erfüllung der Anwartschaftszeit als Voraussetzung des Arbeitslosengeldes ist im Rahmen des Bezuges einer Erwerbsminderungsrente deren tatsächliche Auszahlung, nicht der Rentenanspruch an sich.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=176065&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1791/
Willi S
Leitsatz ( Autor)
Entscheidend für die Erfüllung der Anwartschaftszeit als Voraussetzung des Arbeitslosengeldes ist im Rahmen des Bezuges einer Erwerbsminderungsrente deren tatsächliche Auszahlung, nicht der Rentenanspruch an sich.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=176065&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1791/
Willi S
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