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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Kein Arbeitslosengeldanspruch - Erfüllung der Anwartschaftszeit - Bezug einer Erwerbsminderungsrente - tatsächliche Auszahlung SGB III

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 Kein Arbeitslosengeldanspruch - Erfüllung der Anwartschaftszeit - Bezug einer Erwerbsminderungsrente - tatsächliche Auszahlung   SGB III Empty Kein Arbeitslosengeldanspruch - Erfüllung der Anwartschaftszeit - Bezug einer Erwerbsminderungsrente - tatsächliche Auszahlung SGB III

Beitrag von Willi Schartema Mo März 09, 2015 11:26 am

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19.02.2015 -



Leitsatz ( Autor)
Entscheidend für die Erfüllung der Anwartschaftszeit als Voraussetzung des Arbeitslosengeldes ist im Rahmen des Bezuges einer Erwerbsminderungsrente deren tatsächliche Auszahlung, nicht der Rentenanspruch an sich.
 
 
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=176065&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=


Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1791/

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