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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Mo März 09, 2015 11:22 am

LSG Sachsen, Urt. v. 18.12.2014 - L 3 AL 13/13 - rechtskräftig



Leitsatz ( Autor)
Insolvenzgeld auch für während vorläufiger Insolvenzverwaltung eingestellte Arbeitnehmer.
 
 
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=175298


Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1791/

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