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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Claudius Voigt, GGUA: Neues Asylbewerberleistungsgesetz tritt zum 1.3.2015 in Kraft Empty Claudius Voigt, GGUA: Neues Asylbewerberleistungsgesetz tritt zum 1.3.2015 in Kraft

Beitrag von Willi Schartema Mo Feb 23, 2015 1:33 pm

Nach dem neuen, am 1. März in Kraft tretenden AsylbLG werden nur die Personen mit § 25 Abs. 5 ins SGB II überführt, wenn die Entscheidung über die Aussetzung ihrer Abschiebung bereits 18 Monate zurück liegt. Dies gilt leider nicht für die Aufenthaltserlaubnisse nach § 23 Abs. 1 "wegen des Krieges" sowie § 25 Abs. 4 Satz 1 - diese bleiben auch künftig dauerhaft im AsylbLG. Das ist zwar kaum nachvollziehbar, aber so beschlossen worden.

Hier eine Arbeitshilfe zur Frage SGB II oder AsylbLG, sowie der neue Gesetzestext inkl. einer Tabelle der künftig geltenden Regelbedarfsstufen (siehe unten), da die im verabschiedeten Gesetzestext stehenden schon wieder veraltet sind:

Das AsylbLG ab 1. März 2015 inkl. der neuen Regelbedarfsstufen (Gesetzestext): http://www.ggua-projekt.de/fileadmin/downloads/tabellen_und_uebersichten/asylblgnovember.pdf

Arbeitshilfe: AsylbLG oder SGB II? (März 2015): http://www.ggua-projekt.de/fileadmin/downloads/tabellen_und_uebersichten/asylblg_oder_sgb_ii.pdf

Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1784/

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