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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Zum Nothelfer-Anspruch nach § 25 SGB XII.

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Zum Nothelfer-Anspruch nach § 25 SGB XII. Empty Zum Nothelfer-Anspruch nach § 25 SGB XII.

Beitrag von Willi Schartema Mo Feb 23, 2015 1:04 pm

Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 27.01.2015 - S 4 SO 4416/12

Leitsatz (Juris )

Ein Nothelfer-Anspruch nach § 25 SGB XII ist ausgeschlossen, wenn eine stationäre Unterbringung in der Psychiatrie nicht medizinisch indiziert ist, sondern dem Schutz der Allgemeinheit vor Straftaten dienen soll.

Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=175573&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1784/

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