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Arbeitslosenversicherung - selbstständig Tätige - Ausschluss der freiwilligen Weiterversicherung wegen zweimaliger Unterbrechung der selbstständigen Tätigkeit und Geltendmachung eines Arbeitslosengeldanspruchs - Verfassungsmäßigkeit SGB III
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Arbeitslosenversicherung - selbstständig Tätige - Ausschluss der freiwilligen Weiterversicherung wegen zweimaliger Unterbrechung der selbstständigen Tätigkeit und Geltendmachung eines Arbeitslosengeldanspruchs - Verfassungsmäßigkeit SGB III
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 01.12.2014 - L 14 AL 134/13
Leitsatz (Juris)
1. Eine zweimalige Unterbrechung nach § 28 a Abs 2 S 2 SGB III i.d. ab 1.1.2011 geltenden Fassung tritt ein, wenn ein Anspruch auf Arbeitslosengeldanspruch geltend gemacht wird.
2. Dass der Ausschlussgrund nicht eintrete, wenn der Arbeitslosengeldbezug auf einem neu begründeten Anspruch beruhe (so die Gesetzesbegründung - BT-Drs. 17/1945 S. 14) findet keine Anwendung, wenn die Unterbrechungen nach einem wiederbewilligten Arbeitslosengeldanspruch eintreten.
Quelle: [url=https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=LSG berlin-brandenburg&datum=01.12.2014&Aktenzeichen=L 14 AL 134/13]https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=LSG%20Berlin-Brandenburg&Datum=01.12.2014&Aktenzeichen=L%2014%20AL%20134/13[/url]
[url=https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=LSG berlin-brandenburg&datum=01.12.2014&Aktenzeichen=L 14 AL 134/13][/url]
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1782/
Willi S
[url=https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=LSG berlin-brandenburg&datum=01.12.2014&Aktenzeichen=L 14 AL 134/13][/url]
Leitsatz (Juris)
1. Eine zweimalige Unterbrechung nach § 28 a Abs 2 S 2 SGB III i.d. ab 1.1.2011 geltenden Fassung tritt ein, wenn ein Anspruch auf Arbeitslosengeldanspruch geltend gemacht wird.
2. Dass der Ausschlussgrund nicht eintrete, wenn der Arbeitslosengeldbezug auf einem neu begründeten Anspruch beruhe (so die Gesetzesbegründung - BT-Drs. 17/1945 S. 14) findet keine Anwendung, wenn die Unterbrechungen nach einem wiederbewilligten Arbeitslosengeldanspruch eintreten.
Quelle: [url=https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=LSG berlin-brandenburg&datum=01.12.2014&Aktenzeichen=L 14 AL 134/13]https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=LSG%20Berlin-Brandenburg&Datum=01.12.2014&Aktenzeichen=L%2014%20AL%20134/13[/url]
[url=https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=LSG berlin-brandenburg&datum=01.12.2014&Aktenzeichen=L 14 AL 134/13][/url]
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1782/
Willi S
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