hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema
hartz4-alg-hilfe
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum: Heinz Behler 44787 Bochum Brückstr 42 Telefon bei Anfrage: @Mail sachkundiger@yahoo.de
November 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
252627282930 

Kalender Kalender

Partner
free forum

Rechte Wahrnehmen
Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)

Rückforderung, Überzahlung, Kindergeld, Vertrauensschutz, Bedarfsgemeinschaft

Nach unten

rückforderung - Rückforderung, Überzahlung, Kindergeld, Vertrauensschutz, Bedarfsgemeinschaft  Empty Rückforderung, Überzahlung, Kindergeld, Vertrauensschutz, Bedarfsgemeinschaft

Beitrag von Willi Schartema Mo Feb 09, 2015 5:20 pm

SG Bremen, Gerichtsbescheid vom 29.01.2015 – S 22 AS 443/13



Keine Rückzahlung von Hartz IV - Leistungen, denn bei nicht erkennbaren Fehler gilt Vertrauensschutz.

Leitsatz (Autor)

1. Erhält ein Hartz-IV-Empfänger versehentlich vom Jobcenter zu hohe Arbeitslosengeld-II-Zahlungen, müssen diese nicht immer zurückgezahlt werden. Denn ist die fehlerhafte Berechnung in dem Hartz-IV-Bescheid nicht ohne Weiteres ersichtlich, kann der Arbeitslose Vertrauensschutz geltend machen.

2. Der Arbeitslose habe sich dann auch nicht „grob fahrlässig“ verhalten, nur weil ihm der Behördenfehler nicht aufgefallen ist.

3. Ferner ist zu berücksichtigen, dass dem Vorliegen der Voraussetzungen des § 45 Abs. 2 S. 3 Nr. 3 SGB X der Umstand entgegensteht, dass die Mutter des Antragstellers zutreffende Angaben im Rahmen der Leistungsanträge gemacht hat.

Quelle: Rechtsanwälte Beier & Beier, Gröpelinger Heerstraße 387, 28239 Bremen, hier zum Volltext der Entscheidung: http://www.kanzleibeier.eu/?p=3051
 
Anmerkung: ebenso im Ergebnis LSG Hamburg, Urteil vom 08.09.2011, - L 5 AS 60/08 -.

Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1778/

Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 3407
Anmeldedatum : 04.07.12
Alter : 74
Ort : Duisburg/Bochum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Entstehe eine Verpflichtung zur Rückzahlung einer laufenden Einnahme erst nach dem Monat des Zuflusses (hier durch Aufhebung und Rückforderung einer dem Bezug von Kindergeld zu Grunde liegenden Bewilligungsentscheidung für die Vergangenheit), bleibe es
» Kindergeld: Erstattungsanspruch des Sozialhilfeträgers bei nachträglicher Kindergeldfestsetzung nach § 74 Abs. 2 EStG i.V.m. §§ 9 AsylbLG, 107 Abs. 1 SGB X, 104 Abs. 1 SGB X - Wirksame Geltendmachung von Erstattungsansprüchen - Kindergeld als Einkommen
» Rücknahme der Arbeitslosengeldbewilligung für die Vergangenheit - Überzahlung - Festlegung des Anspruchsbeginns durch Gericht - geänderter Leistungszeitraum - Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes - keine Bösgläubigkeit des Begünstigten SGB III
» Rückforderung von Betriebskostenguthaben!
» Widerspruch: MietkautionsDarlehen Rückforderung in Raten rechtswidrig

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten