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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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  Zur Entfernung des Gutachtens aus der Gerichtsakte - Sozialdaten - Eingliederungsvereinbarung Empty Zur Entfernung des Gutachtens aus der Gerichtsakte - Sozialdaten - Eingliederungsvereinbarung

Beitrag von Willi Schartema Mo Feb 09, 2015 4:27 pm

Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 12.01.2015 - L 4 AS 1231/14 B ER - rechtskräftig



Leitsätze (Juris)
Bei der Entfernung von durch Leistungsträger übermittelten Sozialdaten aus der Gerichtsakte handelt es sich um einen verfahrensrechtlichen Anspruch, der im Zusammenhang mit dem jeweiligen Hauptsacheverfahren geltend zu machen ist. Über diesen entscheidet das Gericht durch Beschluss. Anspruchsgrundlage ist § 84 Abs. 2 SGB X, solange es um durch in § 35 SGB I genannte Stellen übermittelte Daten geht, weil § 78 SGB X den Anwendungsbereich der SGB X-Normen auf in § 35 SGB I nicht genannte Stellen wie Gerichte, an die Daten befugt übermittelt werden, erweitert.
 
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=175118&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
 

Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1778/

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