Suchen
Impressum
Impressum:
Heinz Behler
44787 Bochum
Brückstr 42
Telefon bei Anfrage:
@Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
Rechte Wahrnehmen
Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut
Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)
Erstattungsanspruch des Grundsicherungsträgers auf Kosten der Unterkunft bei rückwirkender Bewilligung von Übergangsgeld - Gewährung von aufstockenden Leistungen gem. § 22 SGB 2 durch den Grundsicherungsträger.
Seite 1 von 1
Erstattungsanspruch des Grundsicherungsträgers auf Kosten der Unterkunft bei rückwirkender Bewilligung von Übergangsgeld - Gewährung von aufstockenden Leistungen gem. § 22 SGB 2 durch den Grundsicherungsträger.
SG Hannover 6. Kammer, Urteil vom 06.01.2015 - S 6 R 901/12
Leitsätze (Juris)
Übergangsgeld und Arbeitslosengeld II sind als kongruente Leistungen i.S.d. § 104 SGB X auch dann zu beurteilen, wenn der Versicherte Arbeitslosengeld II lediglich als aufstockende Leistungen und hier nur Kosten der Unterkunft erhält. Sowohl das Arbeitslosengeld II als auch das Übergangsgeld geben den Versicherten die finanzielle Möglichkeit, um den Lebensunterhalt für eine Übergangsphase zur Wiedereingliederung in das Erwerbsleben zu bestreiten und sind damit zweckidentisch.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=175050&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1774/
Willi S
Leitsätze (Juris)
Übergangsgeld und Arbeitslosengeld II sind als kongruente Leistungen i.S.d. § 104 SGB X auch dann zu beurteilen, wenn der Versicherte Arbeitslosengeld II lediglich als aufstockende Leistungen und hier nur Kosten der Unterkunft erhält. Sowohl das Arbeitslosengeld II als auch das Übergangsgeld geben den Versicherten die finanzielle Möglichkeit, um den Lebensunterhalt für eine Übergangsphase zur Wiedereingliederung in das Erwerbsleben zu bestreiten und sind damit zweckidentisch.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=175050&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1774/
Willi S
Ähnliche Themen
» Gewährung von Leistungen der Grundsicherung für eine arbeitsuchende Unionsbürgerin durch einstweiligen Rechtsschutz - Anordnungsgrund Kosten der Unterkunft - Abwarten der Räumungsklage ist unzumutbar
» Antragstellerin hat keinen Anspruch auf Übernahme der Kosten für Leistungen der Eingliederungshilfe für ambulant betreutes Wohnen als Zuschuss, lediglich eine darlehensweise Bewilligung gemäß § 91 SGB XII kommt in Betracht - Erbengemeinschaft - Prognose
» Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Erhöhung der angemessenen Unterkunftskosten durch Umzug - Begrenzung der Leistungen auf die bisherigen Unterkunftskosten - Erforderlichkeit des Umzugs - zu kleine Wohnung - Einzelfallbetrachtung
» Uwe Söhngen, RiLSG, Anmerkung zu: BSG 4. Senat, Urt. v. 23.08.2012 - B 4 AS 32/12 R - Höhere Mietkosten durch Modernisierungsvereinbarung als Kosten der Unterkunft nach dem SGB II
» Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsansprüche der Leistungsträger untereinander - Anspruch des nachrangig verpflichteten Leistungsträgers - Geltendmachung von Leistungen für Unterkunft und Heizung durch den Sozialhilfeträger gegenüber dem
» Antragstellerin hat keinen Anspruch auf Übernahme der Kosten für Leistungen der Eingliederungshilfe für ambulant betreutes Wohnen als Zuschuss, lediglich eine darlehensweise Bewilligung gemäß § 91 SGB XII kommt in Betracht - Erbengemeinschaft - Prognose
» Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Erhöhung der angemessenen Unterkunftskosten durch Umzug - Begrenzung der Leistungen auf die bisherigen Unterkunftskosten - Erforderlichkeit des Umzugs - zu kleine Wohnung - Einzelfallbetrachtung
» Uwe Söhngen, RiLSG, Anmerkung zu: BSG 4. Senat, Urt. v. 23.08.2012 - B 4 AS 32/12 R - Höhere Mietkosten durch Modernisierungsvereinbarung als Kosten der Unterkunft nach dem SGB II
» Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsansprüche der Leistungsträger untereinander - Anspruch des nachrangig verpflichteten Leistungsträgers - Geltendmachung von Leistungen für Unterkunft und Heizung durch den Sozialhilfeträger gegenüber dem
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Mi Jul 15, 2015 12:52 am von Willi Schartema
» LSG NRW sieht erkennt Anordnungsgrund bei Mietschulden ohne vorherige Räumungsklage
Do Jun 18, 2015 11:50 am von Willi Schartema
» Zur Unvereinbarkeit des § 31a SGB II (Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen) in Verbindung mit § 31 SGB II
Di Jun 16, 2015 9:43 am von Willi Schartema
» Keine schlüssigen Konzepte durch „Analyse und Konzepte“ KDU
So Jun 07, 2015 8:58 am von Willi Schartema
» Rechtsfolgenbelehrung für Jobcenter-Mitarbeiter
Do Mai 28, 2015 4:20 am von Willi Schartema
» Sanktionen bei ALG II im SGB II hält das Sozialgericht Gotha für Verfassungswidrig Außerdem stünden die Sanktionen im Widerspruch zu den Artikeln 1 2 12 sowie 20 so verkündet am 26.05.2015
Do Mai 28, 2015 1:58 am von Willi Schartema
» Gutachter ist für 50.000 Abschiebungen verantwortlich
So Apr 19, 2015 4:59 am von Willi Schartema
» BA-Leitfaden informiert umfassend über Teilzeitausbildung
So Apr 19, 2015 4:59 am von Willi Schartema
» Broschüre: Überblick zu den Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz zum 1. März 2015
So Apr 19, 2015 4:58 am von Willi Schartema
» Änderungen durch das neue Pflegestärkungsgesetz I (PSG I) seit 1.1.2015
So Apr 19, 2015 4:57 am von Willi Schartema