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Leistungen der Lernförderung für Bedürftige können Regelschulabschluss ermöglichen.
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Leistungen der Lernförderung für Bedürftige können Regelschulabschluss ermöglichen.
Sächsisches LSG, Beschluss vom 18.12.2014 - L 2 AS 1285/14 B ER - rechtskräftig
Leitsatz (Autor)
Die Integration des Antragstellers in der Regelschule sei bislang gelungen, so dass der vom Jobcenter wohl präferierte Wechsel in eine Schule zur Lernförderung gerade nicht angezeigt sei. Soweit das Jobcenter befürchte, der Antragsteller werde nach einem „nur“ mit Nachhilfeleistungen erworbenen Schulabschluss bei einer Berufsausbildung auf steuerfinanzierte Leistungen angewiesen sein, sei diese Gefahr ohne Schulabschluss für den Antragsteller wohl ungleich höher.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=174855&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1774/
Willi S
Leitsatz (Autor)
Die Integration des Antragstellers in der Regelschule sei bislang gelungen, so dass der vom Jobcenter wohl präferierte Wechsel in eine Schule zur Lernförderung gerade nicht angezeigt sei. Soweit das Jobcenter befürchte, der Antragsteller werde nach einem „nur“ mit Nachhilfeleistungen erworbenen Schulabschluss bei einer Berufsausbildung auf steuerfinanzierte Leistungen angewiesen sein, sei diese Gefahr ohne Schulabschluss für den Antragsteller wohl ungleich höher.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=174855&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1774/
Willi S
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