hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema
hartz4-alg-hilfe
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum: Heinz Behler 44787 Bochum Brückstr 42 Telefon bei Anfrage: @Mail sachkundiger@yahoo.de
Mai 2024
MoDiMiDoFrSaSo
  12345
6789101112
13141516171819
20212223242526
2728293031  

Kalender Kalender

Partner
free forum

Rechte Wahrnehmen
Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)

Träger der Sozialhilfe muss keine Bestattungskosten i. S. d. § 74 SGB XII für die Antragstellerin übernehmen, weil ihr Anspruch nach § 45 Abs. 1 SGB I verjährt war.

Nach unten

Träger der Sozialhilfe muss keine Bestattungskosten i. S. d. § 74 SGB XII für die Antragstellerin übernehmen, weil ihr Anspruch nach § 45 Abs. 1 SGB I verjährt war.  Empty Träger der Sozialhilfe muss keine Bestattungskosten i. S. d. § 74 SGB XII für die Antragstellerin übernehmen, weil ihr Anspruch nach § 45 Abs. 1 SGB I verjährt war.

Beitrag von Willi Schartema Di Dez 09, 2014 2:19 pm

Sozialgericht Detmold, Urteil vom 23.09.2014 - S 2 SO 12/12

Leitsätze ( Autor)
1. Der Anspruch auf sozialhilferechtliche Übernahme der Bestattungskosten wurde ferner nicht durch das verwaltungsgerichtliche Verfahren, in dem sich die Klägerin gegen die ordnungsrechtliche Bestattungspflicht und die daraus resultierende Pflicht zur Kostentragung gewandt hat, gehemmt oder unterbrochen.

2. Dies ergibt sich schon daraus, dass es sich bei dem Anspruch auf Übernahme der Bestattungskosten und die Anfechtung der polizeirechtlichen Bestattungspflicht um zwei unterschiedliche Streitgegenstände handelt. Auch liegt kein Fall der in § 203 und § 204 BGB aufgezählten Tatbestände vor.
 
 
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=173972&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
 

Quelle:   http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1754/

Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 3407
Anmeldedatum : 04.07.12
Alter : 74
Ort : Duisburg/Bochum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Jobcenter muss Mietschulden der Antragstellerin als Darlehen übernehmen, auch wenn die Schulden der Antragstellerin bereits vor Antragstellung auf SGB II Leistungen entstanden sind.
» Unterkunftskosten zu niedrig bemessen!! Mehrere Hunderttausend Euro muss die Stadt Köln nachträglich an Hartz-IV- und Sozialhilfe-Empfänger zahlen, weil ihnen nach einem Urteil des Bundessozialgerichts bisher zu wenig Unterkunftskosten für ihre
» Jobcenter muss Fahrkosten zum Arztbesuch nach Frankfurt als Sonderleistung übernehmen.
» Grundsätzlich gehört die Antragstellerin auch als syrische Staatsangehörige mit einem Aufenthaltsrecht nach § 23 Abs. 1 AufenthG von mehr als sechs Monaten zu dem Kreis der Leistungsberechtigten nach § 7 Abs. 1 SGB II, weil sie nach ihrem
» Die einstweilige Anordnung der Zahlung von Arbeitslosengeld kommt nicht in Betracht, wenn die Antragstellerin keine Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II und/oder nach dem SGB XII beantragt hat ?

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten