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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Zinsen vom Amt - Wer lange auf Hartz IV oder Wohngeld warten muss, hat Anspruch auf Entschädigung

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 Zinsen vom Amt - Wer lange auf Hartz IV oder Wohngeld warten muss, hat Anspruch auf Entschädigung Empty Zinsen vom Amt - Wer lange auf Hartz IV oder Wohngeld warten muss, hat Anspruch auf Entschädigung

Beitrag von Willi Schartema Mo Dez 01, 2014 2:44 pm

Eine Berliner Rentnerin wartete acht Monate auf ihr Wohngeld. Sie legte Widerspruch ein. Nun wird das Geld vom Amt mit vier Prozent verzinst. Solche Wartezinsen gibt es auch auf Hartz-IV-Leistungen.
 
weiterlesen: http://www.neues-deutschland.de/artikel/953484.zinsen-vom-amt.html

Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1752/

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