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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Hausverbot für Hartz IV-Empfängerin im Jobcenter wegen Beschimpfung eines Mitarbeiters - Nachhaltige Störung des Dienstablaufs und des Hausfriedens durch rücksichtsloses Verhalten rechtfertigt Hausverbot.

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jobcenter - Hausverbot für Hartz IV-Empfängerin im Jobcenter wegen Beschimpfung eines Mitarbeiters - Nachhaltige Störung des Dienstablaufs und des Hausfriedens durch rücksichtsloses Verhalten rechtfertigt Hausverbot.  Empty Hausverbot für Hartz IV-Empfängerin im Jobcenter wegen Beschimpfung eines Mitarbeiters - Nachhaltige Störung des Dienstablaufs und des Hausfriedens durch rücksichtsloses Verhalten rechtfertigt Hausverbot.

Beitrag von Willi Schartema Mo Dez 01, 2014 1:54 pm

SG Heilbronn, Beschluss vom 19.11.2014 - S 10 AS 3793/14



Leitsatz ( Autor)
Das Jobcenter darf einer Hartz IV-Empfängerin bereits bei erstmaliger Störung des Hausfriedens ein befristetes Hausverbot erteilen.
 
Pressemitteilung vom 26.11.2014: http://www.sg-heilbronn.de/pb/,Lde/Pressemitteilung+vom+26_11_2014/?LISTPAGE=1761096 



Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1752/

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