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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Meldetermin muss JC tatsächliche Fahrkosten übernehmen Bayerisches Landessozialgericht,Urteil vom 27.03.2012,- L 11 AS 774/10 -

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meldetermin - Meldetermin muss JC tatsächliche Fahrkosten übernehmen Bayerisches Landessozialgericht,Urteil vom 27.03.2012,- L 11 AS 774/10 - Empty Meldetermin muss JC tatsächliche Fahrkosten übernehmen Bayerisches Landessozialgericht,Urteil vom 27.03.2012,- L 11 AS 774/10 -

Beitrag von Willi Schartema Do Jul 05, 2012 9:18 am

Bei einem Meldetermin nach § 59 SGB II
iVm § 309 Abs 1 SGB III muss das Jobcenter dem Antragsteller die
tatsächlichen Fahrkosten erstatten

Im Gegensatz zu einem Beratungsangebot
o.ä., für das nach § 16 Abs 1 SGB II iVm §§ 45 f SGB III Reisekosten
erstatten werden können, ist der Hilfebedürftige bei einer Aufforderung
zur Vorsprache nach § 59 SGB II iVm § 309 Abs 1 SGB III zum Erscheinen
verpflichtet und bei unentschuldigtem Nichterscheinen tritt eine
Sanktion nach § 31 Abs 2 SGB II ein.


Der Gesetzgeber geht bei der Meldepflicht von einer besonderen Pflicht mit großer Bedeutung aus.

Angesichts
ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse als Leistungsbezieherin nach dem
SGB II und mangels anderer Anhaltspunkte, die eine Ablehnung der
Kostenübernahme rechtfertigen könnten, ist keine andere rechtmäßige
Handlungsalternative des Beklagten erkennbar, als die Reisekosten dem
Grunde nach zu übernehmen (vgl dazu auch BSG, Urteil vom 06.12.2007, - B
14/7b AS 50/06 R - , Rn 22; Winkler in: Gagel, SGB II/SGB III, Stand
2012, § 59 SGB II Rn 21).

https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=151253&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/04/bei-einem-meldetermin-nach-59-sgb-ii.html

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