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Minijob-Zentrale Newsletter 06/2014 und 07/2014 mit Mindestlohn bei Praktika, Sonderregelung für Langzeitarbeitslose u .Kurzfristiger Minijob
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Minijob-Zentrale Newsletter 06/2014 und 07/2014 mit Mindestlohn bei Praktika, Sonderregelung für Langzeitarbeitslose u .Kurzfristiger Minijob
Minijob-Newsletter - Nr. 06/2014 (Nr. 06/2014 - 19. August 2014) - Mindestlohn bei Praktika
Auch Praktikanten, die während des Studiums oder der Berufsausbildung ein freiwilliges Praktikum machen, bekommen den Mindestlohn für Zeiten, die über drei Monate hinausgehen. Ebenfalls vom Mindestlohn profitieren Praktikanten, die außerhalb eines Studiums oder einer Ausbildung ein Praktikum machen. Voraussetzung ist jedoch, dass diese Praktikanten bereits ein abgeschlossenes Studium oder eine abgeschlossene Berufsausbildung haben.
Für Pflichtpraktika im Rahmen der Schulzeit, des Studiums oder der Ausbildung muss kein Mindestlohn gezahlt werden.
Ebenfalls ausgenommen sind freiwillige Praktika, von einer Dauer bis zu drei Monaten, wenn diese zur Orientierung bei der Berufs- oder Studienwahl dienen.
Sonderregelung für Langzeitarbeitslose
weiterlesen: [url=http://www.minijob-zentrale.de/DE/Service/Newsletter/nl_uebersicht/2014-08-19 und 09:15:40.html?nn=356368]http://www.minijob-zentrale.de/DE/Service/Newsletter/nl_uebersicht/2014-08-19%20und%2009:15:40.html?nn=356368[/url]
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[/url]
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1726/
Willi S
Auch Praktikanten, die während des Studiums oder der Berufsausbildung ein freiwilliges Praktikum machen, bekommen den Mindestlohn für Zeiten, die über drei Monate hinausgehen. Ebenfalls vom Mindestlohn profitieren Praktikanten, die außerhalb eines Studiums oder einer Ausbildung ein Praktikum machen. Voraussetzung ist jedoch, dass diese Praktikanten bereits ein abgeschlossenes Studium oder eine abgeschlossene Berufsausbildung haben.
Für Pflichtpraktika im Rahmen der Schulzeit, des Studiums oder der Ausbildung muss kein Mindestlohn gezahlt werden.
Ebenfalls ausgenommen sind freiwillige Praktika, von einer Dauer bis zu drei Monaten, wenn diese zur Orientierung bei der Berufs- oder Studienwahl dienen.
Sonderregelung für Langzeitarbeitslose
weiterlesen: [url=http://www.minijob-zentrale.de/DE/Service/Newsletter/nl_uebersicht/2014-08-19 und 09:15:40.html?nn=356368]http://www.minijob-zentrale.de/DE/Service/Newsletter/nl_uebersicht/2014-08-19%20und%2009:15:40.html?nn=356368[/url]
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[url=http://www.minijob-zentrale.de/DE/Service/Newsletter/nl_uebersicht/2014-08-19 und 09:15:40.html?nn=356368]
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Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1726/
Willi S
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