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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Bedarfsbezogene Erstausstattung nach veranlassten Umzug Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen,Urteil vom 26.01.2012, - L 7 AS 1951/10 -

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Bedarfsbezogene Erstausstattung nach veranlassten Umzug Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen,Urteil vom 26.01.2012, - L 7 AS 1951/10 - Empty Bedarfsbezogene Erstausstattung nach veranlassten Umzug Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen,Urteil vom 26.01.2012, - L 7 AS 1951/10 -

Beitrag von Willi Schartema Do Jul 05, 2012 9:10 am

Der Begriff der
Erstausstattung ist nicht so zu verstehen, dass einem
Leistungsberechtigten zu Beginn des Leistungsbezuges diejenigen
Bestandteile einer Erstausstattung zu bewilligen sind, die er nicht
besitzt

Er ist nicht zeitlich,
sondern - wie alle Leistungen des SGB II - bedarfsbezogen zu
interpretieren (Behrend in jurisPK - SGB II, 3. Auflage 2011, § 24).


So
sind der erstmaligen Ausstattung einer Wohnung diejenigen Fälle einer
Ersatzbeschaffung gleichzustellen, bei denen vorhandene
Ausstattungsgegenstände allein durch einen vom Grundsicherungsträger
veranlassten Umzug in eine angemessene Wohnung unbrauchbar werden (BSG,
Urteil vom 017.0.2009, Az.: B 4 AS 77/08 R).

https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=150823&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/04/der-begriff-der-erstausstattung-ist.html

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