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Eine Umlage, die der Eigentümer einer selbstgenutzten Eigentumswohnung gegenüber der Eigentümergemeinschaft zu zahlen hat und die der Erhaltung des Gebäudes dient, gehört zu dem Bedarf für die Unterkunft nach § 22 SGB II.
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Eine Umlage, die der Eigentümer einer selbstgenutzten Eigentumswohnung gegenüber der Eigentümergemeinschaft zu zahlen hat und die der Erhaltung des Gebäudes dient, gehört zu dem Bedarf für die Unterkunft nach § 22 SGB II.
BSG, Urteil vom 18.09.2014 - B 14 AS 48/13 R
Leitsatz (Autor)
Quelle: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=tm&Datum=2014&nr=13550
Willi S
Leitsatz (Autor)
Quelle: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=tm&Datum=2014&nr=13550
Willi S
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