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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Ab 01.06.2014 können beim Bayerischen Landessozialgericht auch elektronische Dokumente eingereicht werden. Um eine vorgeschriebene Schriftform zu ersetzen, müssen die elektronischen Dokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach § 2 Nr. 3

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Ab 01.06.2014 können beim Bayerischen Landessozialgericht auch elektronische Dokumente eingereicht werden. Um eine vorgeschriebene Schriftform zu ersetzen, müssen die elektronischen Dokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach § 2 Nr. 3 Empty Ab 01.06.2014 können beim Bayerischen Landessozialgericht auch elektronische Dokumente eingereicht werden. Um eine vorgeschriebene Schriftform zu ersetzen, müssen die elektronischen Dokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach § 2 Nr. 3

Beitrag von Willi Schartema Mo Jul 28, 2014 9:11 am

Signaturgesetz versehen sein.

Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 10.07.2014 - L 7 AS 410/14 B ER
 
Leitsätze (Juris)


Eine E Mail ohne qualifizierte elektronisch Signatur mit Dokumenten, die eine eingescannte Unterschrift des Beschwerdeführers enthalten, genügt nicht der Schriftform.
 
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=171166&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
 
Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1692/

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