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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Zur Zulässigkeit der Kürzung der Geldleistungen nach § 3 AsylbLG um den Anteil für Haushaltsstrom bei Bedarfsdeckung über die Unterbringung in einem Flüchtlingswohnheim

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Zur Zulässigkeit der Kürzung der Geldleistungen nach § 3 AsylbLG um den Anteil für Haushaltsstrom bei Bedarfsdeckung über die Unterbringung in einem Flüchtlingswohnheim  Empty Zur Zulässigkeit der Kürzung der Geldleistungen nach § 3 AsylbLG um den Anteil für Haushaltsstrom bei Bedarfsdeckung über die Unterbringung in einem Flüchtlingswohnheim

Beitrag von Willi Schartema Mo Jul 21, 2014 10:37 am

Sozialgericht Hannover, Urteil vom 04.07.2014 - S 53 AY 75/13

Leitsätze (Juris)
1. Erhält der hilfebedürftige Ausländer durch die Unterbringung in einem Flüchtlingswohnheim Strom als Sachleistungen, so ist der Leistungsträger zur Vermeidung von Doppelleistungen zu einer Kürzung der Geldleistungen um den in den Regelleistungen enthaltenen Stromanteil berechtigt.

2. Eine Kürzung der Geldleistungen für die Jahre 2012 und 2013 um monatlich 28,12 EUR verletzt den hilfebedürftigen Ausländer nicht in subjektiven Rechten.

Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=171028&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1689/

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