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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Klage gegen das BMAS wegen Weigerung Informationen zu den Rechtsvereinfachungen  Empty Klage gegen das BMAS wegen Weigerung Informationen zu den Rechtsvereinfachungen

Beitrag von Willi Schartema Mo Jul 14, 2014 8:53 am

Dann möchte ich in eigner Sache darauf hinweisen, dass ich jetzt gegen das BMAS Klage eingereicht habe, weil dieses sich weigert Informationen zu den Rechtsvereinfachungen rauszurücken.

Sie wollen ihre Schweinereien im Geheimen auskungeln und die interessierte Öffentlichkeit ausschließen.

Um klarzustellen, dass es keinen Anspruch auf geheime Kungellei gibt führe ich daher Klage gegen das Arbeitsministerium.

Weitere Infos, eine Tachelespressemitteilung dazu gibt es hier:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/1681/

Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1684/

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