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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Die Neuregelung des § 40 Abs. 1 Satz 2 SGB II, mit der der Überprüfungszeitraum für Leistungen nach dem SGB II auf ein Jahr verkürzt worden ist, begegnet keinen ernsthaften Zweifeln hinsichtlich der Recht- und Verfassungsmäßigkeit.

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Die Neuregelung des § 40 Abs. 1 Satz 2 SGB II, mit der der Überprüfungszeitraum für Leistungen nach dem SGB II auf ein Jahr verkürzt worden ist, begegnet keinen ernsthaften Zweifeln hinsichtlich der Recht- und Verfassungsmäßigkeit.  Empty Die Neuregelung des § 40 Abs. 1 Satz 2 SGB II, mit der der Überprüfungszeitraum für Leistungen nach dem SGB II auf ein Jahr verkürzt worden ist, begegnet keinen ernsthaften Zweifeln hinsichtlich der Recht- und Verfassungsmäßigkeit.

Beitrag von Willi Schartema Mo Jun 30, 2014 11:17 am

Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 12.05.2014 - L 3 AS 1997/13 B PKH




Leitsätze (Autor)

Nach der Gesetzesbegründung ist die Vier-Jahres-Frist für bedarfsabhängige Leistungen - im Vergleich zu anderen Sozialleistungen wie etwa den Sozialversicherungsleistungen - zu lang (vgl. BT-Drs. 17/3404, S. 114 f.). Ebenso wie die Begrenzung der rückwirkenden Gewährung auf vier Jahre in § 44 Abs. 4 SGB X (vgl. BSG, Urteil vom 23. Juli 1986 - 1 RA 31/85 - BSGE 60, 158 = SozR 1300 § 44 Nr. 23) ist auch die kürzere Sonderregelung für die bedarfsabhängige Grundsicherung für Arbeitssuchende verfassungskonform (vgl. z. B. Hess. LSG, Beschluss vom 15. Januar 2013 - L 6 AS 364/12 B ; LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19. September 2013 - L 7 AS 1050/13 ; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 24. Oktober 2013 – L 13 AS 4917/12 B ; Bay. LSG, Urteil vom 19. März 2014 - L 16 AS 289/13 - ).
 
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=170590&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1675/

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