Suchen
Impressum
Impressum:
Heinz Behler
44787 Bochum
Brückstr 42
Telefon bei Anfrage:
@Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
Rechte Wahrnehmen
Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut
Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)
Übernahme der Energieschulden durch das Jobcenter im Rahmen der Folgenabwägung, denn die Wohnung des Antragstellers ist seit November 2013 nicht mehr mit Strom versorgt. Damit fehlt dem Antragsteller die Möglichkeit, in der Wohnung zu kochen, Lichtquellen
Seite 1 von 1
Übernahme der Energieschulden durch das Jobcenter im Rahmen der Folgenabwägung, denn die Wohnung des Antragstellers ist seit November 2013 nicht mehr mit Strom versorgt. Damit fehlt dem Antragsteller die Möglichkeit, in der Wohnung zu kochen, Lichtquellen
zu nutzen, zu waschen etc.
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.04.2014 - L 7 AS 629/14 B ER- rechtskräftig
Leitsätze (Autor)
Die Übernahme der aufgelaufenen Schulden ist im Sinne von § 22 Abs. 8 SGB II objektiv geeignet, die Energieversorgung wieder herzustellen und prognostisch gesehen dauerhaft zu sichern. Die bestehende Notsituation kann durch die darlehensweise Übernahme der Leistungen behoben werden, so dass die Wohnung wieder bewohnbar wäre.
Die Übernahme von Schulden ist nicht allein bei wirtschaftlich unvernünftigem (vorwerfbarem) Verhalten des Leistungsberechtigten abzulehnen. Die Regelung des § 22 Abs. 8 SGB II liefe sonst leer, weil Schulden im dort genannten Sinn in aller Regel auf ein Fehlverhalten des Leistungsberechtigten zurückzuführen sind (BSG, Urteil vom 17.06.2010 - B 14 AS 58/09 R). Für einen absichtlichen Leistungsmissbrauch, der die Übernahme der Schulden möglicherweise als missbräuchlich erscheinen lassen würde, bestehen vorliegend jedenfalls keine ausreichenden Anhaltspunkte.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=170357&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1664/
Willi S
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.04.2014 - L 7 AS 629/14 B ER- rechtskräftig
Leitsätze (Autor)
Die Übernahme der aufgelaufenen Schulden ist im Sinne von § 22 Abs. 8 SGB II objektiv geeignet, die Energieversorgung wieder herzustellen und prognostisch gesehen dauerhaft zu sichern. Die bestehende Notsituation kann durch die darlehensweise Übernahme der Leistungen behoben werden, so dass die Wohnung wieder bewohnbar wäre.
Die Übernahme von Schulden ist nicht allein bei wirtschaftlich unvernünftigem (vorwerfbarem) Verhalten des Leistungsberechtigten abzulehnen. Die Regelung des § 22 Abs. 8 SGB II liefe sonst leer, weil Schulden im dort genannten Sinn in aller Regel auf ein Fehlverhalten des Leistungsberechtigten zurückzuführen sind (BSG, Urteil vom 17.06.2010 - B 14 AS 58/09 R). Für einen absichtlichen Leistungsmissbrauch, der die Übernahme der Schulden möglicherweise als missbräuchlich erscheinen lassen würde, bestehen vorliegend jedenfalls keine ausreichenden Anhaltspunkte.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=170357&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1664/
Willi S
Ähnliche Themen
» Darlehensweise Übernahme der Gas- und Energieschulden im Rahmen der Folgenabwägung.
» Keine Übernahme der Kosten der Unterkunft durch das Jobcenter,denn gegen einen tatsächlichen Mietvertrag unter Verwandten spricht, dass die Mieteinnahmen nicht in der Steuererklärung angegeben wurden
» Jobcenter muss vorläufiges Darlehen ("schon das Dritte") für die Forderung aus Energieschulden in Höhe von 8551,23 EUR sowie ein Darlehen für die Kosten für den Wiederanschluss an die Stromversorgung im Rahmen der Folgenabwägung gewähren.
» Übernahme von Stromschulden durch Jobcenter im Sinne der Folgenabwägung.
» Darlehensweise Übernahme von Stromschulden durch das Jobcenter im Sinne der Folgenabwägung
» Keine Übernahme der Kosten der Unterkunft durch das Jobcenter,denn gegen einen tatsächlichen Mietvertrag unter Verwandten spricht, dass die Mieteinnahmen nicht in der Steuererklärung angegeben wurden
» Jobcenter muss vorläufiges Darlehen ("schon das Dritte") für die Forderung aus Energieschulden in Höhe von 8551,23 EUR sowie ein Darlehen für die Kosten für den Wiederanschluss an die Stromversorgung im Rahmen der Folgenabwägung gewähren.
» Übernahme von Stromschulden durch Jobcenter im Sinne der Folgenabwägung.
» Darlehensweise Übernahme von Stromschulden durch das Jobcenter im Sinne der Folgenabwägung
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Mi Jul 15, 2015 12:52 am von Willi Schartema
» LSG NRW sieht erkennt Anordnungsgrund bei Mietschulden ohne vorherige Räumungsklage
Do Jun 18, 2015 11:50 am von Willi Schartema
» Zur Unvereinbarkeit des § 31a SGB II (Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen) in Verbindung mit § 31 SGB II
Di Jun 16, 2015 9:43 am von Willi Schartema
» Keine schlüssigen Konzepte durch „Analyse und Konzepte“ KDU
So Jun 07, 2015 8:58 am von Willi Schartema
» Rechtsfolgenbelehrung für Jobcenter-Mitarbeiter
Do Mai 28, 2015 4:20 am von Willi Schartema
» Sanktionen bei ALG II im SGB II hält das Sozialgericht Gotha für Verfassungswidrig Außerdem stünden die Sanktionen im Widerspruch zu den Artikeln 1 2 12 sowie 20 so verkündet am 26.05.2015
Do Mai 28, 2015 1:58 am von Willi Schartema
» Gutachter ist für 50.000 Abschiebungen verantwortlich
So Apr 19, 2015 4:59 am von Willi Schartema
» BA-Leitfaden informiert umfassend über Teilzeitausbildung
So Apr 19, 2015 4:59 am von Willi Schartema
» Broschüre: Überblick zu den Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz zum 1. März 2015
So Apr 19, 2015 4:58 am von Willi Schartema
» Änderungen durch das neue Pflegestärkungsgesetz I (PSG I) seit 1.1.2015
So Apr 19, 2015 4:57 am von Willi Schartema