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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Die Kosten für die Schaltung eines behinderungsbedingt notwendigen werdenden Hausnotrufs sind vom zuständigen Sozialhilfeträger vollständige zu erstatten, sofern diese nicht von der Pflegekasse getragen werden. Eine bloße Übernahme einer herausgerechneten

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Beitrag von Willi Schartema Di Jun 10, 2014 8:50 am

Sozialgericht Wiesbaden, Urteil vom 30.04.2014 - S 30 SO 172/11
 
Leitsätze (Juris)


Quelle: http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/t/s15/page/bslaredaprod.psml?&doc.id=JURE140009001%3Ajuris-r01&showdoccase=1&doc.part=L

Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1662/

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