hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema
hartz4-alg-hilfe
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum: Heinz Behler 44787 Bochum Brückstr 42 Telefon bei Anfrage: @Mail sachkundiger@yahoo.de
November 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
252627282930 

Kalender Kalender

Partner
free forum

Rechte Wahrnehmen
Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)

Voraussetzung für das wirksame Zustandekommen einer Einigungsvereinbarung sind mehrere übereinstimmende, auf den Abschluss eines Vertrages gerichtete Willenserklärungen.

Nach unten

Voraussetzung für das wirksame Zustandekommen einer Einigungsvereinbarung sind mehrere übereinstimmende, auf den Abschluss eines Vertrages gerichtete Willenserklärungen. Empty Voraussetzung für das wirksame Zustandekommen einer Einigungsvereinbarung sind mehrere übereinstimmende, auf den Abschluss eines Vertrages gerichtete Willenserklärungen.

Beitrag von Willi Schartema Di Mai 20, 2014 3:39 am

SG Hamburg, Beschluss vom 06. Mai 2014 - S 24 AS 1510/14 ER

https://elo-forum.info/images/prv/S_24_AS_1510_14_ER.pdf

Leitsätze (Autor)
Ein Sanktionsbescheid ist rechtswidrig und die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs wird durch das Gericht angeordnet, wenn die Eingliederungsvereinbarung nicht wirksam zustande gekommen ist.

Der Leistungsbezieher hatte die Eingliederungsvereinbarung lediglich unter dem „Vorbehalt rechtlicher Prüfung“ unterschrieben.
 
Der Beschluss liegt dem Autor vor.
 
Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1635/

Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 3407
Anmeldedatum : 04.07.12
Alter : 74
Ort : Duisburg/Bochum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Voraussetzung für das wirksame Zustandekommen einer Einigungsvereinbarung sind mehrere übereinstimmende, auf den Abschluss eines Vertrages gerichtete Willenserklärungen.
» Bei einem Wegfall des Unterkunftsanteils eines Mitglieds einer Bedarfsgemeinschaft aufgrund einer Sanktion sind den übrigen Mitgliedern der Bedarfsgemeinschaft in Abweichung von der üblichen Aufteilung nach Kopfteilen höhere Unterkunftskosten zu gewähren.
» Hilfeempfänger haben auch dann einen Anspruch auf Übernahme einer Heizkostennachforderung, wenn diese auf geschätzten Zählerständen beruht. Voraussetzung ist lediglich, dass die Kosten insgesamt angemessen sind.
» Anforderungen an die hinreichende Bestimmtheit einer Eingliederungsvereinbarung bzw. eines Eingliederungsverwaltungsaktes - Keine Sanktionen, wenn Verpflichtungen nicht hinreichend bestimmt sind
» Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung - Kostenübernahme für einen Integrationshelfer bei Besuch eines Schulhorts - Erforderlichkeit des Hortbesuchs - Erleichterung des Übergangs von einer Förderschule zu einer Regel

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten