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Sozialhilfeträger muss Schwerstbehindertem Dauerassistenz für Leben in eigener Wohnung vorerst bezahlen.
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Sozialhilfeträger muss Schwerstbehindertem Dauerassistenz für Leben in eigener Wohnung vorerst bezahlen.
Sächsisches LSG, Beschluss vom 12.02.2014 - L 8 SO 132/13 B ER
Quelle: Pressemitteilung Sächsisches LSG vom 08.05.2014: http://www.justiz.sachsen.de/lsg/content/835.php?page=1&behoerde=0&stichwort=&startdate=2014-01-01&enddate=2014-12-31
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1633/
Willi S
Quelle: Pressemitteilung Sächsisches LSG vom 08.05.2014: http://www.justiz.sachsen.de/lsg/content/835.php?page=1&behoerde=0&stichwort=&startdate=2014-01-01&enddate=2014-12-31
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1633/
Willi S
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