Suchen
Impressum
Impressum:
Heinz Behler
44787 Bochum
Brückstr 42
Telefon bei Anfrage:
@Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
Rechte Wahrnehmen
Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut
Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)
Keine Anrechnung von fiktivem Unterhaltsvorschuss
Seite 1 von 1
Keine Anrechnung von fiktivem Unterhaltsvorschuss
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 09.04.2014 - L 32 AS 623/14 B ER - rechtskräftig
Leitsätze (Autor)
Nur eine tatsächlich zugeflossene Einnahme ist als "bereites Mittel" geeignet, den konkreten Bedarf im jeweiligen Monat zu decken; die Anrechnung einer fiktiven Einnahme zur Bedarfsminderung ist nach dem System des SGB II dagegen ausgeschlossen (vgl BSG Urteil vom 29. November 2012- B 14 AS 161/ 11 R ).
Lässt sich Hilfebedürftigkeit nicht nachweisen, geht dies zwar grundsätzlich zu Lasten des Antragstellers. Dies erlaubt es aber nicht, den Zufluss von Einkommen, der der Annahme von Hilfebedürftigkeit entgegenstehen könnte, zu unterstellen (vgl Urteil des Bundessozialgerichts vom 18.Februar 2010- B 14 AS 32/08 R – unter Hinweis auf Bundesverfassungsgericht Beschluss vom 12.Mai 2005 - 1 BvR 569/05 ).
Entsprechend muss der Träger der Grundsicherung Leistungen erbringen, wenn vorrangige Ansprüche nicht rechtzeitig zu realisieren sind und als bereite Mittel nicht zur Verfügung stehen. Auch nach Antragstellung darf die vorrangige Leistung erst bei ihrem tatsächlichen Zugang als Einkommen berücksichtigt werden.
Etwas Anderes folgt auch nicht aus § 12a SGB II, der die Verpflichtung des Leistungsberechtigten postuliert, Leistungen anderer Träger in Anspruch zu nehmen und die dafür erforderlichen Anträge zu stellen. Weder diese Vorschrift noch § 5 Abs. 3 SGB II sehen in diesem Zusammenhang die Möglichkeit einer Vorenthaltung von Leistungen - in fiktiver Höhe - vor.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=169032&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Anmerkung: Vgl. zur Anrechnung fiktiven Einkommens - Unterhaltsvorschuss LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 05.10.2012 - L 9 AS 3208/12 ER-B und Hessisches LSG, Beschluss vom 18.12.2012 - L 7 AS 624/12 B ER
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1628/
Willi S
Leitsätze (Autor)
Nur eine tatsächlich zugeflossene Einnahme ist als "bereites Mittel" geeignet, den konkreten Bedarf im jeweiligen Monat zu decken; die Anrechnung einer fiktiven Einnahme zur Bedarfsminderung ist nach dem System des SGB II dagegen ausgeschlossen (vgl BSG Urteil vom 29. November 2012- B 14 AS 161/ 11 R ).
Lässt sich Hilfebedürftigkeit nicht nachweisen, geht dies zwar grundsätzlich zu Lasten des Antragstellers. Dies erlaubt es aber nicht, den Zufluss von Einkommen, der der Annahme von Hilfebedürftigkeit entgegenstehen könnte, zu unterstellen (vgl Urteil des Bundessozialgerichts vom 18.Februar 2010- B 14 AS 32/08 R – unter Hinweis auf Bundesverfassungsgericht Beschluss vom 12.Mai 2005 - 1 BvR 569/05 ).
Entsprechend muss der Träger der Grundsicherung Leistungen erbringen, wenn vorrangige Ansprüche nicht rechtzeitig zu realisieren sind und als bereite Mittel nicht zur Verfügung stehen. Auch nach Antragstellung darf die vorrangige Leistung erst bei ihrem tatsächlichen Zugang als Einkommen berücksichtigt werden.
Etwas Anderes folgt auch nicht aus § 12a SGB II, der die Verpflichtung des Leistungsberechtigten postuliert, Leistungen anderer Träger in Anspruch zu nehmen und die dafür erforderlichen Anträge zu stellen. Weder diese Vorschrift noch § 5 Abs. 3 SGB II sehen in diesem Zusammenhang die Möglichkeit einer Vorenthaltung von Leistungen - in fiktiver Höhe - vor.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=169032&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Anmerkung: Vgl. zur Anrechnung fiktiven Einkommens - Unterhaltsvorschuss LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 05.10.2012 - L 9 AS 3208/12 ER-B und Hessisches LSG, Beschluss vom 18.12.2012 - L 7 AS 624/12 B ER
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1628/
Willi S
Ähnliche Themen
» Keine Anrechnung von fiktivem Unterhaltsvorschuss im Grundsicherungsrecht nach dem SGB II
» Hartz IV - Keine fiktive Anrechnung von tatsächlich abgelehnten Unterhaltsvorschussleistungen selbst bei schuldhaftem Verhalten der Antragsteller
» Hartz IV: Bundessozialgericht aktuell zur Anrechnung von Erbschaften- Keine fiktive Einkommensberücksichtigung
» Keine hälftige Anrechnung der Widerspruchsgebühr auf die Gebühr für ein gerichtliches Eilverfahren.
» Mitglied der Bedarfsgemeinschaft nach § 7 Abs. 3 Nr. 4 SGB II bei Unterbringung im Heim - keine zeitweise Bedarfsgemeinschaft - Anrechnung von geldwerten SGB X II – Leistungen
» Hartz IV - Keine fiktive Anrechnung von tatsächlich abgelehnten Unterhaltsvorschussleistungen selbst bei schuldhaftem Verhalten der Antragsteller
» Hartz IV: Bundessozialgericht aktuell zur Anrechnung von Erbschaften- Keine fiktive Einkommensberücksichtigung
» Keine hälftige Anrechnung der Widerspruchsgebühr auf die Gebühr für ein gerichtliches Eilverfahren.
» Mitglied der Bedarfsgemeinschaft nach § 7 Abs. 3 Nr. 4 SGB II bei Unterbringung im Heim - keine zeitweise Bedarfsgemeinschaft - Anrechnung von geldwerten SGB X II – Leistungen
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Mi Jul 15, 2015 12:52 am von Willi Schartema
» LSG NRW sieht erkennt Anordnungsgrund bei Mietschulden ohne vorherige Räumungsklage
Do Jun 18, 2015 11:50 am von Willi Schartema
» Zur Unvereinbarkeit des § 31a SGB II (Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen) in Verbindung mit § 31 SGB II
Di Jun 16, 2015 9:43 am von Willi Schartema
» Keine schlüssigen Konzepte durch „Analyse und Konzepte“ KDU
So Jun 07, 2015 8:58 am von Willi Schartema
» Rechtsfolgenbelehrung für Jobcenter-Mitarbeiter
Do Mai 28, 2015 4:20 am von Willi Schartema
» Sanktionen bei ALG II im SGB II hält das Sozialgericht Gotha für Verfassungswidrig Außerdem stünden die Sanktionen im Widerspruch zu den Artikeln 1 2 12 sowie 20 so verkündet am 26.05.2015
Do Mai 28, 2015 1:58 am von Willi Schartema
» Gutachter ist für 50.000 Abschiebungen verantwortlich
So Apr 19, 2015 4:59 am von Willi Schartema
» BA-Leitfaden informiert umfassend über Teilzeitausbildung
So Apr 19, 2015 4:59 am von Willi Schartema
» Broschüre: Überblick zu den Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz zum 1. März 2015
So Apr 19, 2015 4:58 am von Willi Schartema
» Änderungen durch das neue Pflegestärkungsgesetz I (PSG I) seit 1.1.2015
So Apr 19, 2015 4:57 am von Willi Schartema