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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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"Kampf um die Durchwahl: Mitarbeiter von Jobcentern sind für ihre "Kunden" unerreichbar"

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Beitrag von Willi Schartema Mi Apr 30, 2014 1:06 pm

Komplette Zusammenfassung "Report Mainz":

https://www.youtube.com/watch?v=xITJvEeJWcc

https://www.facebook.com/groups/216124925166969/

Veröffentlicht am 29.04.2014
29.04.14

Wer heute arbeitslos oder Hartz IV-Empfänger ist, kann seinen Sachbearbeiter im Jobcenter meist nicht mehr direkt telefonisch erreichen. Die Betroffenen haben nur eine Hotlinenummer. Das haben vor Jahren die Bundesagentur für Arbeit und die Jobcenter so eingeführt und verteidigen diese Praxis bis heute. Dabei haben sich diese Hotlines, so die Recherchen von REPORT MAINZ, in vielen Fällen als wirkungslos, aufwändig und bürokratisch erwiesen.

Vor allem viele Hartz IV Empfänger verzweifeln, weil sie in dringenden Fällen keine schnelle Hilfe bekommen. Der Sachbearbeiter, der Bescheid weiß, bleibt unerreichbar. Das führt auch zu mehr Gerichtsverfahren. Als ein Kritiker aber die Durchwahlnummern der Jobcenter ins Netz stellt, geht es plötzlich ganz schnell: Ihm werden Schläge und gleich 500 Klagen auf einmal angedroht.

Quelle
http://tinyurl.com/kjscuun



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