hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema
hartz4-alg-hilfe
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum: Heinz Behler 44787 Bochum Brückstr 42 Telefon bei Anfrage: @Mail sachkundiger@yahoo.de
November 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
252627282930 

Kalender Kalender

Partner
free forum

Rechte Wahrnehmen
Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)

Unterkunft und Heizung - angemessene Heizkosten - Elektroheizung - Abgrenzung des Heizungsstroms vom Haushaltsstrom bei fehlenden technischen Vorrichtungen zur Verbrauchserfassung - kein Abzug der Haushaltsenergie vom undifferenzierten Gesamtabschlag

Nach unten

Unterkunft und Heizung - angemessene Heizkosten - Elektroheizung - Abgrenzung des Heizungsstroms vom Haushaltsstrom bei fehlenden technischen Vorrichtungen zur Verbrauchserfassung - kein Abzug der Haushaltsenergie vom undifferenzierten Gesamtabschlag  Empty Unterkunft und Heizung - angemessene Heizkosten - Elektroheizung - Abgrenzung des Heizungsstroms vom Haushaltsstrom bei fehlenden technischen Vorrichtungen zur Verbrauchserfassung - kein Abzug der Haushaltsenergie vom undifferenzierten Gesamtabschlag

Beitrag von Willi Schartema Sa Apr 26, 2014 8:25 am

Sozialgericht Detmold, Urteil vom 28.03.2014 - S 28 AS 1937/12 - und - S 28 AS 1935/12 - Die Berufung wird zugelassen

Leitsätze (Autor)
Wenn eine Wohnung mit Strom geheizt wird, ist keine Aufteilung in Heizstrom und Haushaltsstrom vorzunehmen. Wenn diese Aufteilung, z.B. mangels getrennter Zähler, nicht möglich ist, ist ein Herausrechnen des in der Regelleistung für die Haushaltsenergie zugrunde gelegten Betrags unzulässig.

Ist ein unbestimmter Betrag für nicht Heizzwecken dienende Elektroenergie in einer Zahlungsverpflichtung enthalten, gehört sie zu den Bedarfen für Unterkunft und Heizung.


Einem Herausrechnen des in der Regelleistung für die Haushaltsenergie zugrunde gelegten Betrags steht entgegen, dass nach dem Leistungssystem des SGB II eine individuelle Bedarfsermittlung bzw. abweichende Bestimmung der Höhe der Regelleistung gesetzlich nicht vorgesehen ist. Dies gelte sowohl zu Gunsten wie auch zu Lasten des Hilfebedürftigen ( BSG, vom 24.11.2011 - B 14 AS 151/10 R, zu einer sogenannten Inklusivmiete.
 
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=169018&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
 
Anmerkung: Anderer Auffassung BayLSG, Beschluss vom 07.10.2013 - L 7 AS 644/13 B ER

Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1623/

Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 3407
Anmeldedatum : 04.07.12
Alter : 74
Ort : Duisburg/Bochum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» BSG - Heizkosten sind auch nachträglich zu übernehmen BUNDESSOZIALGERICHT Urteil vom 2.7.2009, B 14 AS 36/08 R Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - getrennte Angemessenheitsprüfungen - Unzulässigkeit der Pauschalierung von Heizkosten - Anwendun
» Heizkostenguthaben darf weder im Sinne von § 22 Abs. 3 SGB II noch in sonstiger Weise als "Einkommen" berücksichtigt werden, wenn die Leistungsbezieherin, weil das Jobcenter nur die angemessenen Heizkosten übernahm, die fehlenden Heizkosten aus ihrer
»  Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Unangemessenheit der Heizkosten - Funktion des Grenzwertes eines Heizkostenspiegels - Kostensenkungsverfahren - Zumutbarkeit eines Umzugs - Wirtschaftlichkeitsvergleich
» Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Auszug aus elterlichem Haushalt vor Vollendung des 25. Lebensjahres - kein Zusicherungserfordernis bei fehlender Hilfebedürftigkeit bzw Beantragung von Leistungen zum Auszugszeitpunkt - Missbrauchsabsicht
» Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Auszug aus elterlichem Haushalt vor Vollendung des 25. Lebensjahres - kein Zusicherungserfordernis bei fehlender Hilfebedürftigkeit bzw Beantragung von Leistungen zum Auszugszeitpunkt - Missbrauchsabsicht

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten