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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Jobcenter muss teurere Wohnung nach Kurzzeit-Job genehmigen

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Jobcenter muss teurere Wohnung nach Kurzzeit-Job genehmigen Empty Jobcenter muss teurere Wohnung nach Kurzzeit-Job genehmigen

Beitrag von Willi Schartema Mo Apr 14, 2014 4:02 pm

Aus der Rechtsprechung


Arbeitslose, die in eine teurere Wohnung wechseln wollen, können dies
mit einem vorübergehenden Job erreichen. Fallen sie für mindestens einen
Kalendermonat aus dem Hartz-IV-Bezug heraus, muss das Jobcenter eine
bereits bezogene teurere Wohnung genehmigen, wie am Mittwoch das
Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschied. Voraussetzung ist danach
nur, dass auch die neue Wohnung noch als angemessen gilt. (Az: B 154 AS
46/13 R)

http://www.zeit.de/news/2014-04/09/d-soziales-arbeitslose-justiz-arbeit-jobcenter-muss-teurere-wohnung-nach-kurzzeit-job-genehmigen-09171207


Quelle:   http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1609/

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